Der Staat Algerien hat sich den Tatsachen des Fiaskos
seines separatistischen Projekts in der marokkanischen Sahara zu stellen (Herrn
Hilale zufolge)
Vereinte Nationen (New York)–Der ständige Vertreter des Königreichs Marokko
bei den Vereinten Nationen, der Botschafter Herr Omar HILALE, unterstrich am
Dienstag, dem 11. Juni 2024 in New York, dass der Staat Algerien, die
Hauptpartei im Regionalkonflikt rund um die marokkanische Sahara, sich den
Tatsachen des Fiaskos seines separatistischen Projekts in der marokkanischen Sahara
zu stellen hat.
„Heute steht der Staat Algerien vor einer Wahl: einem Ansatz auf friedenstiftendem
Wege verfolgen zu haben, der das Prinzip der guten Nachbarschaft und der friedenstiftenden
Beilegung von Streitigkeiten zu respektieren hat bzw. sich in das kostspielige
Fiasko seiner Agenda zu Gunsten von der Front Polisario mit Milliarden von
Dollar und auf Kosten des Wohlergehens des algerischen Volkes verstricken zu
haben, das Schlange steht, um die grundlegendsten Nahrungsmittel ergattern zu
dürfen“, stellte Herr HILALE klar heraus.
Der Botschafter, der sich auf der ordentlichen Tagung des UNO-Ausschusses
der 24 (des C24) äußerte, die vom 10. bis zum 21. Juni 2924 stattfindet,
forderte den benachbarten Staat Algerien dazu auf, Lehren aus dem bitteren
Scheitern seines separatistischen Projekts in der marokkanischen Sahara ziehen
zu haben.
„Anstatt seine Reden über seine angebliche Verteidigung der
Selbstbestimmung zerreden und eine sogenannte Neutralität hinausposaunen zu
dürfen, woran er als einziger noch glaubt, täte der Staat Algerien besser
daran, die drei unveränderlichen Beweise zur Kenntnis nehmen zu haben: Die
Sahara war schon immer marokkanisch und wird es für immer bleiben; Die
marokkanische Autonomieinitiative ist die einzige Lösung für diesen Regionalkonflikt
im Rahmen der Souveränität und der territorialen Integrität des Königreichs Marokko;
Das Königreich Marokko wird die Entwicklungsstrategie seiner südlichen
Provinzen, die dabei sind, sich zu einem regionalen und kontinentalen Zentrum auswachsen
zu dürfen, entschlossen verfolgen“, betonte Herr HILALE.
Herr HILALE rief die Erinnerung an die Schaffung des C24 in 1961 auf
Betreiben der UNO-Generalversammlung zwecks der Umsetzung der Resolution Nr. 1514
wach, die das Prinzip der Selbstbestimmung verankert und vonseiten derselben UNO-Generalversammlung
am 14. Dezember 1960 verabschiedet worden ist, feststellend, dass es durch die Jahre
hindurch zu einer bedauerlichen Verzögerung bei der Umsetzung der Resolution Nr.
1514 gekommen sei, was mit einer bedauerlichen Ausnutzung des Mandats des C24 einhergehe.
„In der Tat pochten die Urheber der Resolution Nr. 1514 in ihrer großen
Weisheit darauf, den Prozess ihrer Umsetzung detailliert darlegen zu haben, und
schlossen ihn am darauffolgenden Tag mit einer weiteren Resolution Nr. 1541,
ab“, behauptete er.
Diese Resolution Nr. 1541, die niemand zu ignorieren vorgibt, legte
eindeutig die 3 Optionen zu Gunsten von der Anwendung des Prinzips der
Selbstbestimmung fest, im vorliegenden Falle die Unabhängigkeit, die freie
Assoziation bzw. die Integration. Darüber hinaus fügte die Resolution Nr. 2625 vom
Jahrgang 1970 die Option jedes anderen frei gewählten politischen Status hinzu,
fuhr er fort.
„Allerdings haben gewisse Staaten, geblendet von Ideologien aus einer
anderen Zeit und indem sie die einzige Option der Unabhängigkeit zum Nachteil
der beiden anderen Alternativen auswählten, ihre heimtückischen Manöver
verstärkt, um aus dem C24 einen Balkanisierungsausschuss machen zu dürfen“, bereute
der Botschafter, darauf verweisend, dass
„die Selbstbestimmung nicht mit einem Weg zur Unabhängigkeit gleichbedeutend ist.
Darüber hinaus dürfte die Selbstbestimmung nicht auf Kosten der territorialen
Integrität von Staaten erzwungen werden.“
Tatsächlich stellte die Resolution Nr. 1514 in ihrem OP 6 klar fest, dass
„jeder Anlauf, der darauf abzielt, die nationale Einheit und die territoriale
Integrität eines Staates teilweise bzw. zur Gänze zerstören zu dürfen, mit den
Zielsetzungen und mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen
unvereinbar ist“, fügte Herr HILALE hinzu.
„Darüber hinaus zeichnen sich diese Staaten in der Auslegung der Resolution
Nr. 1514 und in der Auslegung der Resolution Nr. 1541 dadurch aus, dass sie die
Selbstbestimmung mit dem Referendumsprozess verknüpfen. Diese beiden
Resolutionen beinhalten jedoch keinen Bezug auf das Referendum, das ein
einfacher Ausdrucksmechanismus sei. Sie machen die Umsetzung ihrer
einschlägigen Bestimmungen überdies nicht von einer Volksabstimmung abhängig“, ließ
der Diplomat bemerken.
Er unterstrich, es sei „bedauerlich, die Abweichung vom ursprünglichen
Mandat des C24 feststellen und sehen zu dürfen, dass jeglicher Bezug auf die
anderen Bestandteile der Selbstbestimmung aus unseren Diskussionen bzw. sogar aus
den Berichten dieses Ausschusses verschwunden sei. Desgleichen bedauerlich sei
es, Zeuge einer Umformulierung des Mandats des C24 werden zu dürfen, indem man
ihm eine ideologische Konnotation aufstempelt.“
Der Botschafter, der ständige Vertreter des Königreichs Marokko bei den
Vereinten Nationen, stellte darüber hinaus fest, dass das Königreich Marokko ausgehend
vom ursprünglichen Mandat des C24 in 1963 diesem Ausschuss die Frage seiner
damals unter spanischer Herrschaft stehenden südlichen Provinzen unterbreitete.
Parallel zu dessen Bemühungen im Rahmen des C24 habe das Königreich Marokko
in 1975 das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs eingeholt, sagte er, feststellend,
dass der Gerichtshof dem Königreich Marokko Gerechtigkeit widerfahren ließ,
indem er die Existenz rechtlicher Loyalitätsbeziehungen zwischen den Sultanen des
Königreichs Marokko und den Stämmen der marokkanischen Sahara feststellte und somit
die unwiderlegbare Souveränität des Königreichs Marokko auf dessen Sahara
bestätigte.
Herr HILALE stellte fest, dass das Königreich Marokko ausgehend von dieser
Anerkennung in 1975 das Madrider Abkommen mit dem Königreich Spanien abschloss
und damit die Rückgabe der Sahara an deren Mutterland, im vorliegenden Falle an
das Königreich Marokko, nach 91 Jahren
spanischer Besatzung besiegelte.
„Dieses Abkommen ist von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in
ihrer Resolution Nr. 3458B vom 10. Dezember 1975 ratifiziert worden und der
Prozess der Wiederherstellung der territorialen Integrität des Königreichs Marokko
ist in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, mit
dem Völkerrecht und mit dem Geist sowie mit den Buchstaben der Resolution Nr. 1514
zu Ende gebracht“, rief er in Erinnerung.
Der Botschafter bereute zum Schluss, dass sich diese Affäre
bedauerlicherweise in einen bilateralen Regionalkonflikt
verwandelt habe, da sich der Staat Algerien der Verletzung vom Artikel 6 der
oben genannten Resolution Nr. 1514 schuldig gemacht habe, indem er versucht
habe, die legitimen Ansprüche des Königreichs Marokko in Bezug auf dessen Sahara zunichte machen und seine Souveränität sowie
seine territoriale Integrität unterminieren zu dürfen, indem er die bewehrte
separatistische Gruppe, im vorliegenden Falle die Front Polisario, geschaffen, ihr
auf dessen Hoheitsgebiet Unterschlupf gewährt, sie bewehrt und finanziert habe.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
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