Unterzeichnung eines Partnerschafts-und-Kooperationsabkommens
zur Bekämpfung des Schulabbruchs in Laâyoune
Laâyoune-Im Rahmen der Umsetzung der Verpflichtungen der Erklärung von Marrakesch
vom Jahrgang 2020 wurde in Laâyoune ein Partnerschafts-und-Kooperationsabkommen
unterzeichnet, das sich auf die Verpflichtung zur Grundbildung zwecks der Bekämpfung
des Schulabbruchs konzentriert.
Dieses Partnerschafts-und-Kooperationsabkommen wurde vom
Generalstaatsanwalt des Königs am Berufungsgericht Laâyoune, Herrn Mohamed RAOUI,
und vom Direktor der Regionalen Akademie für Bildung und für Ausbildung (der AREF)
Laâyoune-Sakia El Hamra, Herrn Hamdi KRITA, unterzeichnet, darauf abzielend,
den Schulabbruch und die Verhinderung der Verheiratung Minderjähriger bekämpfen
und dem gesellschaftlichen Bewusstsein für diese Thematik fördernd sein zu
dürfen.
Im Rahmen dieses Partnerschafts-und-Kooperationsabkommens verpflichtet sich
die AREF Laâyoune-Sakia El Hamra, Sensibilisierungskampagnen zur Bedeutung der
Schulbildung veranstalten, zur Rückkehr der Schüler beisteuern, die die Schule
abgebrochen haben, und eine Liste der davon betroffenen Schüler erstellen zu
dürfen.
Es geht überdies darum, die Rolle und die Aufgaben der Anhörungszellen innerhalb
der Bildungseinrichtungen aktivieren und sie darauf anweisen zu dürfen, den
betroffenen Parteien Berichte davon vorlegen zu dürfen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die AREF darüber hinaus Vereine von Eltern und von Erziehungsberechtigten
der Schüler sowie Akteure der Zivilgesellschaft mit einbeziehen dürfen, um zu Gunsten
von Schülern vermitteln zu dürfen, die die Schule abgebrochen haben.
Desgleichen verpflichtet sich die Akademie dazu, die Staatsanwaltschaft in
Fällen vom Schulabbruch zu benachrichtigen und ein vollständiges Dossier mit
allen erforderlichen Informationen für jeden Schüler aufstellen zu dürfen,
ebenso wie in anderen Fällen von Kindern, welche Zivilisten und Opfer vom Gewalt sind, die nicht beim Staat registriert
sind.
Die Generalstaatsanwaltschaft beim Berufungsgericht Laâyoune verpflichtet
sich ihrerseits dazu, positiv auf die Benachrichtigungen der Regionalakademie
reagieren und die Thematik Schulabbruch in den Aktionsplan der Zelle der
lokalen Kommission sowie in die lokalen Kommissionen der einschlägigen
erstinstanzlichen Gerichte aufnehmen zu haben, die mit der Betreuung von Frauen
und von Kindern betraut sind, die Opfer vom Gewalt auf der Ebene des
Berufungsgerichts Laâyoune sind.
Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde ausserdem vereinbart, mithilfe der
Kriminalpolizei soziale Umfragen zur Thematik Schulabbruch durchführen zu haben.
Darüber hinaus ist die Generalstaatsanwaltschaft bestrebt, vermittels der Mitglieder
der lokalen Kommission der mit der Betreuung von Frauen und Kindern, die Opfer
vom Gewalt geworden sind, betrauten Zelle das Bewusstsein für die Bedeutung
einer Grundbildung schärfen zu haben. Dies gilt umso mehr, als sie dafür einsteht,
dass disziplinarische Maßnahmen bei der Nichtrückführung der Kinder in die
Schule ergriffen werden und dass die Kinder im Personenstandsregister
eingetragen werden müssten.
Die Unterzeichnungszeremonie dieser Vereinbarung wurde im Beisein des ersten Präsidenten des Berufungsgerichts
Laâyoune, Herrn Ibrahim BEN TAZARTE, des Mediators des Königreichs in Laâyoune,
Herrn Cherif LAAROUSSI, und des Provinzdirektors für die nationale Bildung, für
die Vorschule und für den Sport, Herrn Mohamed Al-Bachir TOUBALI, sowie im
Beisein von Justiz-und-Bildungsbeamten geprägt.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
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