lundi 7 octobre 2024

 

Das Königreich Marokko sehe sich keineswegs von der Entscheidung des Gerichtshofs der EU zu den Agrar-und-Fischereiabkommen betroffen (dem MAEC zufolge)



Rabat–Das Königreich Marokko sehe sich in keiner Weise von der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Agrar- und-Fischereiabkommen betroffen, die am Freitag, dem 04. Oktober 2024 verabschiedet worden ist, erklärte das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland lebenden Marokkaner, betonend, dass das Königreich Marokko an keiner der Phasen dieses Verfahrens beteiligt gewesen war.

„Das Königreich Marokko ist keine Partei in diesem vorliegenden Fall, der einerseits die Europäische Union und andererseits der  vonseiten des Staates Algerien unter die Arme gegriffenen Front Polisario betrifft. Das Königreich Marokko war an keiner der Phasen dieses Verfahrens beteiligt und sehe sich daher in keiner Weise von der Entscheidung betroffen“, stellte das Ministerium in einer Pressemitteilung klar.

Dieselbe Quelle fuhr jedoch fort: „Der Inhalt dieser Entscheidung verbirgt offensichtliche Rechtsfehler und verdächtige sachliche Fehler in sich“, hinzufügend, dass „dies bestenfalls auf eine gänzliche  Unkenntnis der Realität des Falls, wenn nicht sogar auf eine eklatante politische Voreingenommenheit verweist.“

In diesem Geist, dem Ministerium zufolge, „erlaubte sich das Gericht sogar, die zuständigen UNO-Gremien ersetzen und ihren etablierten Positionen und Ansätzen widersprechend sein zu dürfen. Darüber hinaus hatte der britische Oberste Gerichtshof in einem völlig ähnlichen Fall mehr Urteilsvermögen, Unparteilichkeit und juristische Meisterschaft zur Schau getragen.“

Der Pressemitteilung nach „verlangt das Königreich Marokko, dass der Rat, die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen haben, zwecks dessen ihre internationalen Verpflichtungen einhalten, die Errungenschaften der Partnerschaft bewahren und dem Königreich Marokko die Rechtssicherheit zuweisen zu haben, worauf es als Partner der EU in mehreren strategischen Fragen auf legitimem Wege beanspruchen dürfte.“

In diesem Zusammenhang, somit schließt dieselbe Quelle ab, „bezieht das Königreich Marokko seine beständige Position, kein Abkommen bzw. kein Rechtsinstrument unterzeichnen zu haben, welche seine territoriale Integrität und seine nationale Einheit unterminieren.“

Quellen:

http://www.corcas.com

http://www.sahara-online.net

http://www.sahara-culture.com

http://www.sahara-villes.com

http://www.sahara-developpement.com

http://www.sahara-social.com

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