Das Königreich Marokko sehe sich keineswegs von der
Entscheidung des Gerichtshofs der EU zu den Agrar-und-Fischereiabkommen
betroffen (dem MAEC zufolge)
Rabat–Das Königreich Marokko sehe sich in keiner Weise von der Entscheidung
des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Agrar- und-Fischereiabkommen
betroffen, die am Freitag, dem 04. Oktober 2024 verabschiedet worden ist,
erklärte das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische
Zusammenarbeit und für die im Ausland lebenden Marokkaner, betonend, dass das
Königreich Marokko an keiner der Phasen dieses Verfahrens beteiligt gewesen war.
„Das Königreich Marokko ist keine Partei in diesem vorliegenden Fall, der
einerseits die Europäische Union und andererseits der vonseiten des Staates Algerien unter die Arme
gegriffenen Front Polisario betrifft. Das Königreich Marokko war an keiner der
Phasen dieses Verfahrens beteiligt und sehe sich daher in keiner Weise von der
Entscheidung betroffen“, stellte das Ministerium in einer Pressemitteilung klar.
Dieselbe Quelle fuhr jedoch fort: „Der Inhalt dieser Entscheidung verbirgt offensichtliche
Rechtsfehler und verdächtige sachliche Fehler in sich“, hinzufügend, dass „dies
bestenfalls auf eine gänzliche Unkenntnis der Realität des Falls, wenn nicht
sogar auf eine eklatante politische Voreingenommenheit verweist.“
In diesem Geist, dem Ministerium zufolge, „erlaubte sich das Gericht sogar,
die zuständigen UNO-Gremien ersetzen und ihren etablierten Positionen und
Ansätzen widersprechend sein zu dürfen. Darüber hinaus hatte der britische Oberste
Gerichtshof in einem völlig ähnlichen Fall mehr Urteilsvermögen,
Unparteilichkeit und juristische Meisterschaft zur Schau getragen.“
Der Pressemitteilung nach „verlangt das Königreich Marokko, dass der Rat,
die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen haben, zwecks dessen ihre internationalen Verpflichtungen einhalten,
die Errungenschaften der Partnerschaft bewahren und dem Königreich Marokko die
Rechtssicherheit zuweisen zu haben, worauf es als Partner der EU in mehreren
strategischen Fragen auf legitimem Wege beanspruchen dürfte.“
In diesem Zusammenhang, somit schließt dieselbe Quelle ab, „bezieht das
Königreich Marokko seine beständige Position, kein Abkommen bzw. kein Rechtsinstrument
unterzeichnen zu haben, welche seine territoriale Integrität und seine nationale
Einheit unterminieren.“
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire