EuGH-Urteil: Österreich bekunde sein Bekenntnis zu dessen
„hervorragenden Beziehungen“ dem
Königreich Marokko gegenüber
Wien–Österreich hat am Sonntag, dem 06. Oktober 2024 sein Bekenntnis zu dessen
„hervorragenden Beziehungen“ bekundet, die es mit dem Königreich Marokko pflege.
Einer Erklärung zufolge, die im Anschluss an die Entscheidung des
Gerichtshofs der Europäischen Union (des EuGH) zu den Fischerei- und-Agrarabkommen
zwischen der EU und dem Königreich Marokko bekanntgegeben worden ist, unterstrich
das österreichische Außenministerium auf dessen X-Konto, dass Wien der
Erklärung auf gemeinsamem Wege der Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau
Ursula VON DER LEYEN, und des Hohen Vertreters der EU, Herrn Josep BORRELL, zum
EuGH-Urteil unter die Arme greife.
Das österreichische Außenministerium, das klarstellen wollte, dass
Österreich die Entscheidung des Gerichtshofs „sorgfältig unter die Lupe nehmen“
werde, gab an, dass Österreich ausgezeichnete
bilaterale Beziehungen mit dem Königreich Marokko unterhalte.
Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH gaben die Präsidentin der
Europäischen Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, und der Hohe Vertreter der
EU, Herr Josep BORRELL, eine Erklärung auf gemeinsamem Wege ab, worin sie die
Verpflichtung des europäischen Blocks bekräftigten, die engen Beziehungen zum
Königreich Marokko in allen Bereichen
dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ nach weiterhin bewahren und erstarken zu
haben.
Diese Erklärung auf gemeinsamem Wege, ein seltener politischer Akt, der die
Bedeutung des Königreichs Marokko klar herausstelle und die Bedeutung der
Partnerschaft der EU mit dem Königreich versinnbildliche, bekräftigt den
„großen Wert“, den die EU „ihrer langwierigen, breiten und vertieften
strategischen Partnerschaft mit dem Königreich Marokko“ beimisst.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
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