mardi 21 juin 2022

 

Vor dem C24 unterstreicht Saint-Lucia die internationale Unterstützung dem Autonomieplan gegenüber



Vereinte Nationen (New York)–Saint-Lucia hat vor dem Ausschuss der 24 (C24) der UNO in New York die internationale Unterstützung in den Vordergrund gestellt, welche der Autonomieplan genießt, welchen Marokko unterbreitet hat, zwecks dessen den Regionalkonflikt um die Sahara beenden zu dürfen.

„Die 18 sukzessiven Resolutionen des Sicherheitsrates die marokkanische Sahara betreffend haben die Bemühungen Marokkos, mit inbegriffen die Autonomieinitiative, gewürdigt, der die internationale Gemeinschaft unter die Arme greift, unterstrich die permanente Vertreterin Saint-Lucia bei der UNO, Menissa Rambally.

In diesem Rahmen beteuerte Saint-Lucia seine Unterstützung der Arbeit des Generalsekretärs der UNO und dessen Sonderbeauftragten für die Sahara gegenüber, welcher seine erste Konzertreise der Region abgestattet hat, stellte die Diplomatin fest, anmerkend, dass sein Land den nachhaltigen Bemühungen unter die Arme greift, zwecks dessen den UNO-Prozess vorantreiben zu dürfen, zwecks dessen zu einer Lösung auf Kompromisswege für diesen Regionalkonflikt gelangen zu dürfen.

Sie hat desgleichen das Engagement Marokkos gewürdigt, den Prozess auf politischem Wege entsprechend der Resolution 2602 des Sicherheitsrates wiederaufzunehmen, in dem er die Unterstützung seines Landes der Abhaltung von Gesprächen am dritten runden Tisch zwischen  allen beteiligten Parteien gegenüber bekundet hat.

Die Diplomatin aus Saint-Lucia hat alle Parteien dazu aufgerufen, sich zu Gunsten einer politischen gerechten dauerhaften realistischen und gegenseitig annehmbaren Lösung für den Konflikt die marokkanische Sahara betreffend engagieren zu haben.

In diesem Rahmen schließt sich Saint-Lucia den Mitgliedsstaaten der UNO an, dem marokkanischen Autonomieplan unter die Arme zu greifen, welcher in 2007 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen unterbreitet wurde, die nachhaltigen Bemühungen des Königreichs würdigend, zwecks dessen den Prozess in Richtung einer Beilegung vorwärtsbringen zu dürfen.       

Quellen:

http://www.corcas.com

http://www.sahara-online.net

http://www.sahara-culture.com

http://www.sahara-villes.com

http://www.sahara-developpement.com

http://www.sahara-social.com

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