Algerien nimmt die Verantwortung auf sich, den humanitären
Zugang zu den Lagern Tinduf gewährleisten zu haben (einem Botschafter zufolge)
Genf–Marokko unterstrich die Verantwortung Algeriens als Gastland, einen
sicheren und uneingeschränkten humanitären Zugang zu den Lagern Tinduf
gewährleisten zu haben und die unentgeltliche Registrierung der in den Lagern Tinduf
sequestrierten Bevölkerung in Übereinstimmung mit dessen Verpflichtungen und den internationalen
Bestimmungen des humanitären Rechts möglich zu machen.
In seiner Ansprache während der Arbeiten der 86. Begegnung des ständigen
UNHCR-Ausschusses (7.-9. März 2023) stellte der ständige Botschafter Marokkos
in Genf, Omar Zniber, fest, dass Algerien gegen seine Verpflichtungen verstoßen
hat, indem es seine Zuständigkeiten, seine Verpflichtungen und sein Territorium
an eine bewehrte Separatistengruppe übertragen hat, wodurch ein Präzedenzfall zustande
gebracht wurde, der im Völkerrecht nie dagewesen gewesen war.
„Wir wohnen mit Erstaunen der Militarisierung der Lager Tinduf, der Herausbildung
von Milizen und der Rekrutierung von Kindern bei“, stellte er die Behauptung
davon auf.
Im Zuge der Einhaltung der Konvention von 1951 und ihres Zusatzprotokolls verwies
der Diplomat darauf, dass es inakzeptabel sei, dass der Gaststaat den
humanitären Charakter der Lager Tinduf nicht einhalte.
Herr Zniber rief ferner in Erinnerung, dass der Bewertungsbericht über die
Aktivitäten des UNHCR in der MENA-Region 17 von 18 Staaten aufgelistet hat, wo die
Registrierung der Flüchtlinge im Jahr 2022 stattgefunden hat, feststellend,
dass der einzige Staat, welcher sich dieser rechtlich und moralisch
verbindlichen Maßnahme nicht unterworfen hatte, Algerien gewesen sei.
Die Registrierung biete einen lebenswichtigen Schutz sowohl für betroffene
Personen als auch für die Arbeiten des UNHCR an, um jeglicher politischen Instrumentalsierung
humanitärer Hilfe im Wege stehen zu dürfen, sagte er.
Und fortzufahren: „Wenn Marokko die Zunahme der Registrierungsverfahren für
Flüchtlinge in der MENA-Region um 60 % gegenüber 2021 begrüßt, fordern wir vom UNHCR
ein, die Behinderung der algerischen Behörden vollständig aufdecken zu haben“.
Der algerische Ansatz bestände darin, die Hinterziehung humanitärer Hilfe
für die Lager Tinduf und die Bereicherung der Führer einer Separatistenbewegung
rechtfertigen zu haben, machte Herr Zniber darauf aufmerksam.
Während sich Algerien damit brüstet, sich zu einem humanitären Zufluchtsort
auswachsen zu haben, möchte Marokko hier
an die ständigen Menschenrechtsverletzungen in Algerien die Erinnerung
wachrufen, wo rassistisch abgefärbte Zurückweisungen
Teil der Staatspolitik seien, fügte der Diplomat hinzu.
In diesem Sinne bekundete Marokko seine Unterstützung den Anstrengungen des UNHCR gegenüber, der Politik ein Ende bereiten
zu haben, die die willkürlichen Festnahmen und die Zurückweisung von
Flüchtlingen und Asylsuchenden begünstigt.
Die marokkanische Mission stellte überdies fest, dass die staatliche
Politik Algeriens gegen dessen internationalen Verpflichtungen verstößt, obwohl
es Unterzeichner der Konvention von 1951 ist, die den Grundsatz der
Nichtzurückweisung im Artikel 33 festlegt, Herrn Zniber zufolge, der
behauptete, dass „die Zurückweisungen und die Ausgrenzung eine unausweichliche Zunahme
illegaler Überfahrtsanläufe unter dem Deckmantel der Menschenhandelsnetzwerken und letztendlich
humanitäre Katastrophen mit sich ziehen, denen wir uns im Mittelmeer zu stellen
haben.“
Als Bestanteil des Bewertungsberichts seiner Aktivitäten in der MENA-Region
bereute UNHCR die vonseiten Algeriens geführte Politik der Zurückweisung, seine
Einforderung von „der Freizügigkeit und vom Recht auf Freiheit und Sicherheit
der Völker“ aufs Neue beteuernd.
Als Bestanteil der Arbeiten des ständigen Ausschusses, der der Situation in
der MENA-Region geweiht ist, spielte die marokkanische Mission die humanitäre
und proaktive Politik des Königreichs in den Vordergrund, die sich in der nationalen
Asyl-und-Einwanderungsstrategie herauskristallisiert, sowie die Verpflichtungen
marokkanischer Staatsangehöriger in ihrer gänzlichen Einverleibung von
Flüchtlingen und Asylsuchenden, im Besonderen durch die Unterzeichnung eines
Gesundheitsabkommens zwischen dem UNHCR und Marokko und die Organisation der 3.
Gesundheitsweltkonsultation von Migranten im Juni 2023 in Rabat.
Die Mission nahm darüber hinaus die Partnerschaft mit dem Büro des Hochkommissars
für Menschenrechte zur Ausbildung von Zoll-und-Strafverfolgungsbeamten und zur Mitfinanzierung
eines Ausbildungsleitfadens für einen menschenrechtsbasierten Migrationsansatz
als humanitäre Reaktion gemischten Bewegungen gegenüber unter die Lupe, auch auf
der bevorstehenden Tagung des
Ausschusses für Wanderarbeitnehmer im kommenden April 2023.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com