Der
Generalsekretär der Vereinten Nationen bekräftigt die Rolle Algeriens im
regionalen Konflikt um die marokkanische Sahara
New York-In
einem Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen für den Zeitraum
2011-2020 rückte der UNO-Generalsekretär Antonio Guterres die Prüfung der Frage
der marokkanischen Sahara durch den Sicherheitsrat als regionalen Konflikt ins
Rampenlicht, laut dem Kapitel VI der Charta der Vereinten Nationen im Hinblick
auf die Schlichtung von Streitigkeiten auf friedlichem Wege.
"Während
des Berichtszeitraums hat der Sicherheitsrat die Berichte des Generalsekretärs
weiterhin geprüft und Resolutionen zur Lage in Bezug auf die Sahara verabschiedet",
betonte Guterres, nachschiebend, dass
"die Gesandten und die Sondervertreter des Generalsekretärs die Parteien
dazu angehalten haben, weiterhin auf Mitteln zwecks der Behebung der Situation zurückzugreifen“.
In diesem Kontext
erinnerte Guterres an die Veranstaltung von zwei Rundtischen zwischen Marokko,
Algerien, Mauretanien und der Front Polisario unter der Ägide des ehemaligen
persönlichen Gesandten Herrn Horst Köhler am 5. und 6. Dezember 2018 sowie am
21. und 22. März 2019 in Genf, "die seit 2012 die ersten persönlichen Begegnungen
im Rahmen des politischen Prozesses darstellten" und erneut Algeriens
Rolle als Hauptpartei im vom Sicherheitsrat beschirmten regionalen Konflikt um
die marokkanische Sahara zugaben, insbesondere in seinen Resolutionen 2440
(2018), 2468 (2019) und 2494 (2019).
In diesen drei
Resolutionen forderte der Sicherheitsrat Algerien dazu auf, das es diesen regionalen Konflikt aus geopolitischen Beweggründen,
die dem Kalten Krieg entsprungen sind,
geschaffen und aufrechterhalten hat, während der gesamten Dauer des
Kompromisses konstruktiv mit dem persönlichen Gesandten des Generalsekretärs
zusammenzuarbeiten hat, damit der politische Prozess ins Gelingen kommt.
Darüber hinaus stellte
der Generalsekretär der Vereinten Nationen in diesem Bericht die Verabschiedung
der Resolution 2494 am 30. Oktober 2019 in den Vordergrund, womit der
Sicherheitsrat beschlossen hat, das Mandat der MINURSO bis zum 31. Oktober 2020
zu verlängern, die neuen Impulse begrüßend, welche auf Grund der beiden Rundtische
zustande gekommen sind. “Es sei darauf verwiesen, dass die Resolution 2494 die
einzige ist, die im Bericht des Generalsekretärs aufgeführt wird, obwohl sie
einen Zeitraum von 10 Jahren abdeckbar macht und sie somit als Referenz und
Grundlage für den politischen Prozess eingesetzt wird, der unter der
Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen durchgeführt wird.
Es sei überdies daran
zu erinnern, dass die Resolution 2494 die Vorrangstellung der
Autonomieinitiative im Rahmen der Souveränität und der territorialen Integrität
Marokkos bekundete und die Parameter zur Beilegung dieses regionalen Konflikts festlegte,
der nur politisch, realistisch, pragmatisch und nachhaltig auf Kompromisswege sein
dürfte. Der Prozess des Rundtisches wurde auch unter voller Beteiligung Algeriens zustande
gebracht, um den ausschließlich politischen Prozess der Vereinten Nationen zum
Abschluss bringen zu dürfen.
Diese Resolution
forderte ebenso wie die seit 2011 vorangegangenen Resolutionen die Verzeichnung
der beschlagnahmten Bevölkerung in den Lagern Tinduf, die Algerien unter
Verstoß gegen dessen internationalen Verpflichtungen ablehnt.
Das Nichtvorhandensein
dieser Verzeichnung begünstigt insbesondere die Veruntreuung der humanitären
Hilfe für die Lager Tinduf durch die Führer der Front Polisario und durch die
örtlichen Beamten zu ihrer persönlichen Bereicherung, wie in den
Inspektionsberichten des HCR, des WFP, des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
(OLAF) sowie des Europäischen Parlaments belegbar ist.
Das Nichtvorhandensein
dieser Verzeichnung leistet auch dazu einen Beitrag, dass die Bevölkerung
dieser Lager Opfer schwerwiegender und systematischer Verstöße gegen die Menschenrechte
und gegen das humanitäre Völkerrecht ist, was direkt die Verantwortung des
Gastlandes Algerien impliziert, wie kürzlich vom Menschenrechtsausschuss und
der Arbeitsgruppe betraut mit willkürlicher Inhaftierung des Menschenrechtsrates
bestätigt wurde.
Ebenso hob der
Generalsekretär der Vereinten Nationen in diesem Bericht hervor, dass die letztendliche Zielsetzung des vom
Sicherheitsrat festgelegten politischen Prozesses darin liegt, eine politische
Lösung für diesen regionalen Konflikt zu erzielen, und spezifiziert, dass
dieser Prozess auf „den Bemühungen“ seit 2006 und den neusten Entwicklungen
seitdem zu beruhen hat“ und damit auf der Autonomieinitiative, die die einzige Bemühung
und die neuste Entwicklung nach 2006 ist und bleibt.
Via die
ausschließliche Erwähnung der politischen Lösung, der Resolution 2494 und des Rundtisches
hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen, wie er es seit zwei Jahrzehnten
getan hat, den Siedlungsplan und das Referendum völlig beiseitegeschoben und
erneut den Gnadenstoß den verzweifelten und vergeblichen Anläufen Algeriens und
seiner Marionette, der bewaffneten Separatistengruppe der Front Polisario, beigebracht,
diese veralteten Pläne wiederbeleben zu dürfen, die der Sicherheitsrat seit
2001 endgültig begraben hat.
Der
Sicherheitsrat und die internationale Gemeinschaft haben den Weg der
internationalen Legalität ausgewählt, indem sie sich irreversibel zugunsten
einer politischen, realistischen, pragmatischen, dauerhaften und kompromisslosen
Lösung ausgesprochen haben, die von der Autonomieinitiative versinnbildet wird
und deren Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit in den 16 vom Sicherheitsrat seit
2007 verabschiedeten Resolutionen zur Sprache gebracht werden.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com