43. Tagung des HRC in
Genf: die Vorrangstellung der Autonomieinitiative wird an die grosse Glocke aufgehängt

Genf-Die Vorrangstellung der
marokkanischen Autonomieinitiative als Lösung auf realistischem Wege für die
Frage der marokkanischen Sahara wurde am Donnerstag, den 27. Februar 2020 in
Genf auf der 43. Tagung des Menschenrechtsrates grossgeschrieben.
Eine Gruppe von 26
Staaten, die der territorialen Integrität Marokkos Beistand leisten, hat in
diesem Sinne die grundlegende Bedeutung dieser vom Königreich vorgeschlagenen
und vom Sicherheitsrat als ernsthaft und glaubwürdig qualifizierten Initiative als
Mittel zur nachhaltigen Beilegung dieses regionalen Konflikts in den Mittelpunkt
gestellt.
"Die Beilegung
dieses politischen Konflikts wird dazu den Beitrag leisten, die legitimen
Bestrebungen sowohl der afrikanischen als auch der arabischen Völker in Fragen
der Integration und der Entwicklung in Erfüllung zu bringen, ein Ziel, das
Marokko weiterhin anstrebt und wofür es aufrichtige Anstrengungen leistet",
so diese Staaten in einer in ihrem Namen aufgestellten Erklärung, welche vom ständigen
Vertreter dem Botschafter Marokkos bei den Vereinten Nationen in Genf, Omar
Zniber, vorgelesen wurde.
Die Sahara-Frage ist ein
politischer Konflikt, der in New York bearbeitet wird, wo der Sicherheitsrat Bemühungen
unternimmt, um eine gegenseitig annehmbare politische Lösung auf Verhandlungswege zu erzielen,
sagte die Gruppe in ihrer Erklärung unter dem 2. Punkt der Tagesordnung der 43.
Tagung des HRC.
„Der Sicherheitsrat
begrüßte die Initiativen Marokkos und bekundete keine Bedenken hinsichtlich der
Menschenrechtssituation in der marokkanischen Sahara. Er wiederholte weiterhin seine
Aufforderung dazu, eine Verzeichnung der Bevölkerung in den Lagern Tinduf vorzunehmen“,
sagten die Unterzeichner der Erklärung.
Diese Staaten begrüßten
auch Marokkos konstruktive freiwillige und intensive Interaktion mit dem
Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, insbesondere mit dem Büro des Hochkommissars
für Menschenrechte (OHCHR) und mit den Sonderverfahren.
Sie verwiesen diesbezüglich
darauf dass 12 Sonderverfahren Besuche in Marokko durchgeführt haben,
insbesondere in den Städten der marokkanischen Sahara, im vorliegenden Fall in
Laâyoune und in Dakhla, wo sie frezügigen und uneingeschränkten Zugang zu allen
Akteuren erlangten, insbesondere zu Vertretern lokaler Gebietskörperschaften der
Zivilgesellschaft.
"In dieser Hinsicht war
Marokko auf Betreiben der Regierung des Königreichs Marokko Gastgeber einer
technischen Mission des OHCHR, die darauf abzielte, die Handlungsfähigkeit
internationaler Institutionen anzukurbeln", sagte die Gruppe.
Die Mitgliedstaaten der
Gruppe, die der territorialen Integrität des Königreichs beispringen, wiesen überdies
darauf hin, dass „die Interaktion der Mitgliedstaaten mit dem Rat und dem Hochkommissar
ihren bilateralen Charakter aufrechterhaltet und vor jeglicher
Instrumentalisierung unter Schutz gewahrt werden muss, da dies kontraproduktiv den
politischen Debatten innerhalb des Menschenrechtsrates gegenüber sein könnte“.
Nebst dem Königreich Marokko
wird die Erklärung von Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten,
Katar, Bahrain, Kuwait, dem Sultanat Oman, Jordanien, der Union der Komoren,
der Demokratischen Republik Kongo, Gabun, Burkina Faso, Burundi und Dschibuti,
Senegal, der Zentralafrikanischen Republik, Côte D’Ivoire, Sao Tome und
Principe, Paraguay, Guatemala, Sankt Lucia, El Salvador, Dominica, Gambia,
Guinea, Sankt Kitts und Nevis unterstützt.
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