Eine
UNO-Agentur beschuldigt den algerischen Staat wegen Menschenrechtsverletzungen
in den Lagern Tinduf

Genf-Die
Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierung (GTDA/ UNO)
hat gerade ihre Entscheidung in Bezug auf die Beschwerde des Gegners der Führung
der Front Polisario, El Fadel Breica, und gegen den algerischen Staat wegen
Entführung, Folter und illegaler Inhaftierung
öffentlich gemacht, welcher seit mehr als vier Monaten auf algerischem Hoheitsgebiet
durch die Milizen der Front Polisario und durch die algerischen
Sicherheitsdienste wegen seines Einstehens für die Verteidigung der
Menschenrechte der Bevölkerung der Lager Tinduf, insbesondere wegen seiner Beteiligung
an einem Sit-in vor der algerischen Botschaft in Madrid, inhaftiert wurde, das Licht
auf das Schicksal seines Cousins aus dem Stamm El Khalil Ahmed Braih
einfordernd, der seit seiner Entführung von den algerischen Geheimdiensten im
Januar 2009 in Algier vermisst wird.
Die UNO-Experten,
die am Ende ihrer Beratungen im Rahmen der 87. Sitzung der GTDA/ UNO bekräftigten,
dass „die Verantwortung Algeriens so lange besteht, soweit El Fadel Breica in
Tinduf, auf algerischem Hoheitsgebiet und daher unter der territorialen Zuständigkeit
Algeriens“, sich befand, was zu überwältigenden Schlussfolgerungen betreffs Algeriens
und dessen Handlanger der Front Polisario führt.
So hoben sie
insbesondere hervor, dass „die Inhaftierung von El Fadel Breica der friedlichen
Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit entspringt,
dass er entführt wurde, ohne dass ihm ein Haftbefehl unterzogen wurde, dass er nicht
über die Beweggründe seiner Festnahme in Kenntnis gesetzt wurde, dass er
während der vier Monate seiner Inhaftierung nicht vor einem Richter vorgeladen wurde
und dass sein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf auch verletzt wurde“,
bevor sie zum Schluss kamen, dass „die Festnahme und Inhaftierung von Herrn
Breica über keine Rechtsgrundlage verfüge und der Willkürlichkeit gleichsteht“.
Besorgt über die
Verbreitung willkürlicher Haftpraktiken in den Lagern Tinduf forderten die
GTDA/UNO-Experten den algerischen Staat dazu „auf, ihren Besuch in diesem Land
zu erleichtern, "um mit dessen Regierung und dessen Behörden einen Dialog
zu diesem Thema zu führen", im konkreten Fall von Herrn Breica, „um die
erforderlichen Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Verletzung seiner
Rechte verantwortlich sind, und um die erforderlichen Maßnahmen zwecks der Einleitung
einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung der Umstände des willkürlichen
Freiheitsentzugs von Herrn Breica auf den Weg zu bringen und um den Schaden zu entschädigen,
der im widerfahren ist, der insbesondere in Form einer Entschädigung internationalem
Recht nach zustande zu kommen hat“, während die algerische Regierung dazu
aufgefordert wird, der GTDA/UNO über die Umsetzung dieser Empfehlungen Bericht
zu erstatten.
Durch die
Klarheit seiner Entscheidung, die sich von Algeriens Manövern abwandte, die
darauf abzielten, Unklarheiten über dessen Verantwortung für die erbärmlichen
Verbrechen, die seine Armee und seine Anhänger der Front Polisario ungestraft
auf dessen Territorium begangen hatten, gegen die in den Lagern Tinduf inhaftierten
Saharawis einzusäen, ebneten dieses UNO-Gremium
Hunderten von Opfern und deren Angehörigen den Weg, von ihren Henkern
Rechenschaftspflicht und von ihren Beschützern materielle und moralische
Wiedergutmachung einzufordern, die nun in die Turbulenzen des Verfahrens zur
Überwachung der Umsetzung der Entscheidung der GTDA/UNO in Bezug auf den Fall
von Herrn Breica fallen, da der algerische Staat die Arbeitsgruppe der
Vereinten Nationen innerhalb von sechs Monaten über die von ihm ergriffenen
Maßnahmen auf dem Laufenden halten muss, insbesondere in Bezug auf die Einleitung
einer Untersuchung der willkürlichen Festnahme und der Inhaftierung von Herrn Breica
und seine Entschädigung sowie im Hinblick auf die Verfolgung der Täter dieser
Überschreitungen.
Ein weiterer
Verdienst der GTDA/UNO-Entscheidung ist nicht zuletzt die Enthüllung des wahren
Antlitzes der mutmaßlichen Menschenrechtsverteidiger, die in Bezug auf die
Gräueltaten, die ihre Auftraggeber gegen die Bevölkerung der Lager Tinduf begangen
haben, völlig blind sind, deren „Großzügigkeit“ die Sensibilität dieser
Menschenrechtsunternehmer übermäßig aufgestockt hat, um sie für die trügerische
Propaganda der Separatisten gegen Marokko unverschämt empfänglich zu machen.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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