Verletzungen
der Frauenrechte in den Lagern Tinduf, ein tragisches tagtägliches Los
Rabat-Die
schwerwiegenden Verstöße gegen die Rechte der Frauen in den Lagern Tinduf sind
seit mehreren Jahrzehnten ein tragisches tagtägliches Los geworden, angesichts des Gastlandes, "das
sich zu Unrecht damit brüstet, seinen Verpflichtungen nachzugehen, welche dem
humanitären Völkerrecht entspringen", stellte am Mittwoch in Rabat der ständige
Vertreter Marokkos bei den Vereinten Nationen, Omar Hilale, an den Pranger.
Bei der Einweihung
einer internationalen Konferenz zum Thema „Der Schutz der Frauen in humanitären Krisen“ verwies Hilal
darauf, dass diese Realität „in Bezug auf die Situation unserer Mitbürger in
den Lagern Tinduf in Algerien, in denen sie sich befinden, immer noch in
unserer unmittelbaren Anrainerschaft fortbesteht. Die meisten von ihnen sind
aufgrund ihrer Hautfarbe Opfer sexueller Gewalt und Sklaverei.“
Andere Frauen, bereute
er, dürfen nicht in ihre Adoptivfamilien aufgenommen werden bzw. werden ihren Kindern
beraubt, die von einer bewehrten Separatistengruppe angeheuert und in weit
entfernte Länder in der Karibik und in Lateinamerika deportiert werden, ohne ihr
Studium fortsetzen zu dürfen, sondern um sich ideologischer Indoktrination und
militärischer Ausbildung unterziehen zu müssen.
Der Botschafter schob
nach, dass Frauen in vielen Teilen der Welt immer noch sexueller Gewalt durch die
bewehrten Gruppen, im vorliegenden Fall durch die Terroristengruppen, ausgeliefert
sind, und sich zu Opfern der Klimamigration und der transnationalen kriminellen
Netzwerken zu menschlichen Bomben auswachsen bzw. Jahrzehnte hindurch in
militarisierten Flüchtlingslagern in offenkundigem Widerspruch mit den
Bestimmungen des humanitären Völkerrechts gefangen gehalten werden.
Diese tragische
Situation ist beispiellos und unvereinbar mit dem Einbezug des Rechtsarsenals
des humanitären Völkerrechts, das den Schutz der Frauen sicherstellen sollte,
beobachtete Herr Hilale auf dieser Veranstaltung auf Betreiben der Nationalen
Kommission für humanitäres Völkerrecht (CNDIH) ) zum Gedenken des Internationalen
Frauentages.
Auf der anderen
Seite stellte er fest, dass Marokko in seiner Eigenschaft als Mitglied des Frauen-Exekutivrats
der UNO und als Vizepräsident des UNICEF-Exekutivrates immer ein Bewusstsein
für die Ungerechtigkeit eingefordert hat, derer Frauen und Mädchen auf der
ganzen Welt ausgesetzt sind, was durch die derzeitige Gesundheitskrise noch weiterhin
verschärft wird.
Im Rahmen seiner
internationalen Verantwortung fördert das Königreich aktiv Programme zur
Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und gegen Mädchen in Krisensituationen bzw. in
Naturkatastrophen.
Er erinnerte
daran, dass seine Majestät der König Mohammed VI. die humanitäre Botschaft des
Königreichs und seine Bindung an das Völkerrecht, im Besonderen an das humanitäre
Völkerrecht, in der Königlichen Botschaft an den Weltgipfel für humanitäre
Hilfe bekundete, die von seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Moulay Rachid am
23. Mai 2016 in Istanbul vorgelesen wurde.
Der Botschafter ließ
bemerken, dass seine Majestät der König in dieser Botschaft bekräftigte: „Wir
haben seit unserer Thronbesteigung des Königreichs Marokko sichergestellt, dass
edle humanitäre Maßnahmen eine grundlegende und strukturierende Säule der
Außenpolitik des Königreichs darstellen. Mit Stolz stellen wir somit fest, dass
Marokko einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung humanitärer Krisen leistet, wo
immer sie sich auch befinden mögen, im Besonderen in den Ländern des Südens.
Herr Hilale stellte
überdies die Behauptung auf, dass die Königlichen Streitkräfte (FAR) im
Einklang mit den hohen Königlichen Anweisungen 17 Feldkrankenhäuser
eingerichtet und rund 2,65 Millionen medizinische Dienstleistungen zum Wohle der
lokalen Bevölkerung geleistet haben, wobei den am stärksten gefährdeten
Gruppen, Vorrang eingeräumt wurde, inbegriffen den Frauen und den Flüchtlingen
in 14 Staaten auf den vier Kontinenten.
Er fügte hinzu,
dass seine Majestät der König in 2020 die Entsendung von medizinischer Hilfe an
mehrere afrikanische Bruderstaaten zusätzlich zum Ausschuss der Afrikanischen
Union angeordnet habe, um ihnen bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
als Teil der Süd-Süd-Zusammenarbeit Beistand zu leisten.
Er verwies
darauf, dass die Ernennung Marokkos durch den Generalsekretär der Vereinten
Nationen zum Mitglied der Beratergruppe des Zentralen Interventionsfonds für
humanitäre Notfälle den Beweis für die Anerkennung der Rolle und des
Engagements Marokkos bei den humanitären Maßnahmen erbringt.
Er verwies darüber
hinaus darauf, dass das Königreich als Präsident des Segments humanitäre Angelegenheiten
des Wirtschafts-und-Sozialrates der Vereinten Nationen einen Aufruf zum Handeln
ins Rollen gebracht hat, um die humanitäre Hilfe im Kampf gegen die
Covid-19-Pandemie bereit zu stellen.
Dieser
humanitäre Appell, der neben der Afrikanischen Union und der Europäischen Union
von 171 der 193 UNO-Mitglieder unterstützt wurde, umfasst eine Reihe konkreter
und operativer Maßnahmen, die zur Bewältigung der Herausforderungen dieser
Pandemie von wesentlicher Tragweite sind und die den Zugang, Durchgang und
Bewegung humanitärer Hilfe und die Ausrüstung des medizinischen und
gesundheitlichen Personals bewerkstelligen, ohne die das humanitäre Leid, der
Verlust vom Menschenleben und die Bedürfnisse der Betroffenen verschärft werden
dürften, erinnerte er daran.
Darüber hinaus
forderte Herr Hilal eine Reflexion über die Notwendigkeit ein, die Prinzipien
des Islams im humanitären Völkerrecht in den Mittelpunkt zu stellen und sie heranzuziehen,
feststellend, dass mehrere Menschenrechtsorganisationen sowie der Komitee des Internationalen
Roten Kreuzes nun Ähnlichkeiten zwischen den Regeln des islamischen humanitären
Rechts und ihrer Gegenstücke im zeitgenössischen humanitären Völkerrecht anerkennen,
im Besonderen der Haager Konvention (1907) und der Genfer Konvention (1949),
sowie der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vergleichbaren Komplementaritäten
(1948).
An dieser
internationalen Konferenz beteiligten sich namentlich der Regierungschef Saad
Dine El Otmani, die Präsidentin der Nationalen Kommission für humanitäres
Völkerrecht, Farida Khamlichi, und die Präsidentin des Nationalen
Menschenrechtsrates (CNDH), Amina Bouayach.
Eine Gruppe von
Experten und Spezialisten mit sehr reicher Berufserfahrung und fundierten
Kenntnissen des humanitären Völkerrechts nahm ebenfalls daran teil, um den
rechtlichen Aspekt des Schutzes der Frauen während humanitärer Krisen und die
Rolle der internationalen Organisationen in diesem Bereich beleuchten zu können.
Es lag auch
daran, die Bedingungen der Frauen, die in den Lagern Tinduf eingesperrt wurden,
als schmachvolles Beispiel für das Leiden der Frauen dahinzustellen.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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