Das
algerische Regime, allein verantwortlich für das Fortbestehen des Leidens der
Bevölkerung der Lager Tinduf (Botschafter)
Genf-Das
algerische Regime steht allein für das Fortbestehen des Leidens der Bevölkerung
der Lager Tinduf ein, indem es ihrer freiwilligen Rückkehr in das Mutterland in
die Quere kommt und unter trügerischen und unannehmbaren Scheingründen darauf besteht, ihre
Volkszählung dem humanitären Völkerrecht nach seit mehr als 40 Jahre hindurch zu
verweigern, unterstrich am Montag der ständige Botschafter Marokkos in Genf,
Omar Zniber.
Als Reaktion auf
die Äußerungen des Vertreters Algeriens, der auf der 81. Sitzung des ständigen
Ausschusses des Hochflüchtlingskommissars (UNHCR) eine Debatte zugunsten politischer
Zwecke umlenken wollte, stellte Herr Zniber die Blockade des algerischen
Regimes gegen die Sequestrierten der Lager Tinduf unter unmenschlichen und
erniedrigenden Bedingungen an den Pranger, die sich im Vorfeld der
Covid-19-Pandemie weiterhin verschärft haben.
Der Botschafter
verwies in diesem Zusammenhang auf die gesamte Verantwortung des algerischen
Regimes bei der Hinterziehung der humanitären Hilfe, welche den Bewohnern der Lager
Tinduf zugute kommen sollte, deren Leiden seit Jahrzehnten als Geschäft
ausgenutzt werden.
Er sprach sich überdies
gegen die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in den genannten Lagern und gegen
die schrecklichsten Übergriffe gegen schutzbedürftige Gruppen wie Frauen sowie
die Anheuerung von Kindern in bewaffneten Konflikten und in Gewalttaten aus.
Herr Zniber nahm
darüber hinaus die Übertragung seiner Befugnisse durch Algerien an die bewehrte
Gruppe der Front Polisario in den Lagern Tinduf unter Beschuss, die eine im
Völkerrecht beispiellose Ausnahmesituation darstelle. Er lenkte auch die
Aufmerksamkeit auf die völkerrechtswidrige Militarisierung der Lager Tinduf.
Nachdem Herr
Zniber an Algeriens Manöver erinnert hatte, den politischen und humanitären Anstrengungen
in Bezug auf den künstlichen Konflikt um die marokkanische Sahara abträglich zu
sein, ließ Herr Zniber bemerken, dass das algerische Regime, dem die interne Legitimität
abgeht, wie wovon die jüngste Wahlmaskerade bezeugt, versucht, vermittels des
Dossiers der Sahara die Aufmerksamkeit von dessen internen Krisen abzulenken,
während die demokratischen und legitimen Einforderungen des algerischen Volkes
nach einem würdevollen Leben ignoriert werden.
Herr Zniber fokussierte
sich auch auf den sozioökonomischen Boom der südlichen Provinzen des
Königreichs dank erheblicher Investitionen, die es bewerkstelligten, die Region
zu einer Entwicklungslokomotive für Afrika südlich der Sahara auszuwachsen, viele
Staaten dazu auffordernd, hier Investitionen
einzustecken und mehr als 20 diplomatische Vertretungen einzuweihen, um die
Dynamik der sukzessiven Anerkennungen der Marokkanität der Sahara ankurbeln zu
können.
Andererseits
stellte er fest, dass das algerische Regime in seiner Eigenschaft als Partei im
Konflikt der Sahara „im Gegensatz zu den gemeinsamen Interessen der Völker der
Region und zu ihrem Anstreben nach Einheit und Entwicklung ein Gefangener der
Doktrin des kalten Krieges und in engen geopolitischen Illusionen festgefahren bleibt“.
Auf dieser
Begegnung bekräftigte Herr Zniber die Verpflichtung Marokkos dazu, ein Pionier
der internationalen humanitären Hilfe unter der Führung seiner Majestät des Königs
Mohammed VI. zu sein, um dessen Beitrag zu gebündelten Bemühungen der Solidarität und der Zusammenarbeit
zugunsten Flüchtlingen, Vertriebenen und gefährdeten Bevölkerungsgruppen
fortzusetzen.
Er erinnerte in
diesem Kontext an die großangelegten Aktionen, die Marokko zugunsten vieler Staaten
vermittels echter humanitärer Luftbrücken und der Entsendung von
Feldkrankenhäusern auf die Beine gestellt hat, zwecks dessen sich verschiedenen humanitären Krisen und
globalen Notfällen zu stellen und das Leiden der Vertriebenen zu lindern.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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