Marokkanische Sahara: Die Schweiz rückt „die seriösen und
glaubwürdigen Bemühungen“ Marokkos ins rechte Licht
Bern–Die Schweiz hat am Freitag ihre Unterstützung zu Gunsten „der seriösen
und glaubwürdigen Bemühungen“ Marokkos aufs Neue beteuert, welche darauf
abzielen, eine politische Lösung „auf Kompromisswege“ für die Frage der
marokkanischen Sahara erzielen zu dürfen, gleichzeitig in diesem Sinne Kenntnis
von der Autonomieinitiative nehmend, welche vom Königreich unterbreitet wurde.
„Die Schweiz unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen und die
Zentralrolle, welche sie im Prozess die Frage der Sahara betreffend einnehmen“,
liest man in der gemeinsamen Erklärung, welche am Abschluss des Besuchs
veröffentlicht wurde, welchen Bern der Minister für auswärtige Angelegenheiten,
für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland ansässigen Marokkaner, Herr
Nasser Bourita, abgestattet hat.
Die Schweiz, welche eine Lösung auf politischem Wege in Übereinstimmung mit
dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates anstrebt“,
stellt die Behauptung auf, dass sie „felsenfest davon überzeugt bleibt, dass
allein die Verhandlung imstande ist, eine politische gerechte dauerhafte und
gegenseitig annehmbare Lösung herbeizuführen zu dürfen“.
In diesem Sinne „beteuert sie aufs Neue die Wichtigkeit der seriösen und
glaubwürdigen Bemühungen Marokkos, welche darauf abzielen, eine politische
Lösung auf Kompromisswege zu erzielen“ und „nimmt in diesem Kontext Kenntnis
von der Autonomieinitiative, welche Marokko dem Generalsekretär der Vereinten
Nationen am 11. April 2007 unterbreitet hatte“.
Die Schweiz ermuntert alle Parteien überdies dazu, ihr Engagement in einem
Kompromissgeist weiterhin fortführen zu sollen.
Die Erklärung hat darüber hinaus „an die Danksagungen des Königreichs
Marokko für die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft bereitgestellte Hilfe
erinnert, zwecks dessen in ihrer Eigenschaft als Gastland die Abhaltung der
Versammlungen zu bewerkstelligen, welche in Genf von den Vereinten Nationen im
Rahmen des laufenden politischen Prozesses veranstaltet wurden, zwecks dessen
eine politische gerechte dauerhafte und gegenseitig annehmbare Lösung erzielen
zu dürfen“.
Auf Betreiben der marokkanischen Behörden hatte das Schweizerische
eidgenössische Departement amtlicherseits in einer verbalen Note die Angabe
davon aufgestellt, dass keine offizielle Vertretung der Front Polisario weder beim
Büro der Vereinten Nationen in Genf noch beim Schweizerischen Bundesrat
existierte.
Seinerseits hat das Schweizerische Bundesgericht das Rechtsmittel
verworfen, welches von einem Abstämmigen aus den südlichen Provinzen des Königreichs
eingereicht wurde, zwecks dessen den Entscheid der Schweizerischen Behörden
anfechten zu dürfen, von nun an bei der Verlängerung seiner Flüchtlingsaufenthaltserlaubnis
„Westsahara“ in der Rubrik „Staatsbürgerschaft“
nicht mehr zutage bringen zu lassen.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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