UNO: Die 4. Kommission bekundet ihre Unterstützung dem Prozess auf politischem Wege der Vereinten
Nationen zur marokkanischen Sahara zur definitiven Beerdigung des Referendums
gegenüber
Vereinte Nationen (New York)–Der 4. Ausschuss der UNO-Generalversammlung
hat am Mittwoch eine Resolution verabschiedet, worin er seine Unterstützung dem
unter der ausschließlichen Ägide der
Vereinten Nationen durchgeführten Prozess auf politischem Wege zur Beilegung
des Regionalkonflikts rund um die marokkanische Sahara zur definitiven Beerdigung
des Referendums bekundet.
Diese Resolution fordert etliche Parteien dazu auf, uneingeschränkt mit dem
UNO-Generalsekretär und mit seinem persönlichen Gesandten zusammenarbeiten zu
haben, zwecks dessen eine Lösung auf politischem Wege dieses Regionalkonflikts ausgehend
von den bezogen auf 2007 vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen erzielen
zu dürfen. Sie greift somit dem Prozess auf politischem Wege ausgehend von den 19
Resolutionen des Sicherheitsrats bezogen auf 2007 unter die Arme, mit dem Ziel,
eine „gerechte, dauerhafte und für beide Seiten annehmbare“ Lösung auf
politischem Wege der marokkanischen Sahara-Frage erzielen zu dürfen.
Das Dokument begrüßt die Bemühungen in dieser Richtung, etliche Parteien dazu
auffordernd, uneingeschränkt mit dem Generalsekretär und untereinander zusammenarbeiten
zu haben, zwecks dessen eine „für beide Seiten annehmbare Lösung auf
politischem Wege“ erzielen zu dürfen.
In dieser Resolution wird, ebenso wie in den vorherigen und in den vom
Sicherheitsrat in den letzten zwei Jahrzehnten verabschiedeten Resolutionen, zu keinem Zeitpunkt das
Referendum zur Erwähnung gebracht, das sowohl vom UNO-Generalsekretär als auch
von der Generalversammlung sowie vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als tot
angesehen wurde und beerdigt wurde.
Die UNO-Generalversammlung würdigt in dieser Resolution überdies, dass sich
die Parteien dazu verpflichtet haben, weiterhin den politischen Willen aufbringen
und in einer Atmosphäre arbeiten zu haben, die dem Dialog förderlich ist, auf
den geleisteten Anstrengungen und auf den
Entwicklungen beruhend, die bezogen auf 2006 zustande gekommen sind, somit die
Umsetzung der Beschlüsse des Sicherheitsrates bezogen auf 2007 gewährleistend.
Daher sei anzumerken, dass die einzige neue Entwicklung, die seit 2006 im Prozess
auf politischem Wege stattgefunden hat, die Unterbreitung der
Autonomieinitiative auf Betreiben des Königreichs Marokko zum 11. April 2007 gewesen
sei und sei.
In dieser Hinsicht steht die Resolution den Resolutionen des
Sicherheitsrats bezogen auf 2007 gegenüber bei, die die Vorrangstellung der vonseiten
des Königreichs Marokko unterbreiteten Autonomieinitiative bekräftigen, die vom
Exekutivorgan und vonseiten der gesamten internationalen Gemeinschaft als
ernsthafte und glaubwürdige Initiative zur definitiven Beilegung dieses Regionalkonflikts
im Rahmen der Souveränität und der territorialen Integrität des Königreichs
Marokko bejubelt wurde.
Der Text unterstützt darüber hinaus die Empfehlungen der Ende Oktober 2022 verabschiedeten
Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548, 2602 und 2654, die die Parameter der Beilegung
des Regionalkonflikts rund um die marokkanische Sahara festsetzen, im
vorliegenden Falle eine realistische, pragmatische, nachhaltige und kompromissberuhende
Lösung auf politischem Wege erzielen zu dürfen.
Die Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548, 2602 und 2654 widmeten sich, wie
wir die Erinnerung daran wachrufen, dem Prozess der Gespräche am runden Tische zu,
ein für alle Mal seine vier Beteiligten, nämlich Marokko, Algerien, Mauretanien
und die Front Polisario bestimmend. Tatsächlich wird Algerien in den
Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548, 2602 und 2654 ebenso wie das Königreich Marokko
fünfmal zur Erwähnung gebracht, somit auf Algeriens Rolle als Hauptpartei in
diesem Regionalkonflikt pochend.
In diesen Resolutionen des Sicherheitsrats werden auch die Maßnahmen und die
Initiativen des Königreichs Marokko zwecks der Förderung und zum Schutze der Menschenrechte
in dessen südlichen Provinzen sowie die Rolle der Kommissionen des Nationalen
Menschenrechtsrates in Laâyoune und in Dakhla sowie Marokkos Interaktion mit
den Mechanismen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen begrüßt.
Sie bekräftigten außerdem die Einforderung des UNO-Exekutivorgans nach
einer Registrierung und nach einer Zählung der Population der Lager Tinduf sowie
nach der Bereitstellung der erforderlichen Anstrengungen zu diesem Zweck.
Diese Resolution des 4. Ausschusses der Generalversammlung nimmt keineswegs
Bezug auf einen sogenannten imaginären Krieg, wovon Algerien und seine Marionette, die Front Polisario,
in der marokkanischen Sahara die Behauptung aufstellen. So entblößt der
Ausschuss seinerseits nach dem Sicherheitsrat den Lug und Trug sowie und die irreführenden
Unterstellungen Algeriens und der Front Polisario in Hinsicht auf die Lage in
der marokkanischen Sahara, wo Ruhe,
Stabilität und Frieden sowie eine ganzheitliche Entwicklung vorherrschen.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
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