Verabschiedung von zwei Gesetzentwürfen zur Festlegung
der rechtlichen Zuständigkeit des Königreichs im gesamten Seeverkehrsbereich

Rabat-Das Repräsentantenhaus in Rabat verabschiedete am Mittwoch, den 22.
Januar 2020 einstimmig zwei Gesetzentwürfen, um die rechtliche Zuständigkeit
des Königreichs auf das gesamte Seeverkehrsgebiet festzulegen.
Dies sind das Gesetz Nr. 37.17 zur Abänderung und Ergänzung des Dahir-Gesetzes
Nr. 1.73.211 vom 26. Moharrem 1393 (2. März 1973) zur Festsetzung der
Hoheitsgewässer sowie das Gesetz Nr. 38.17 zur Abänderung und Ergänzung des
Gesetzes Nr. 1.81 bezüglich einer exklusiven Wirtschaftszone von 200 Seemeilen
vor der marokkanischen Küste.
In einer Erklärung an die Abgeordneten unterstrich der Minister für Auswärtige
Angelegenheiten, für Afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland
ansässigen Marokkaner, Nasser Bourita, dass den beiden Texten im Zusammenhang
mit der Aktualisierung des nationalen Arsenalrechts in Bezug auf die maritimen
Räume des Königreichs größte Bedeutung zugemessen wird.
Die Aktivierung des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die beiden
Gesetzesentwürfe, erinnerte er sich, kommt im Anschluss an die Königliche Rede
anlässlich des 44. Jahrestages des grünen Marsches zustande, worin der Souverän
die Notwendigkeit in den Vordergrund stellte, den gesamten territorialen Raum des
Königreichs zu konfigurieren.
„Diese hochköniglichen Anweisungen fordern uns dazu auf, das Gesetzesvakuum
zu beheben, das das nationale Rechtsarsenal für die Seegebiete kennzeichnet, und
es der vollen Souveränität Marokkos über sein gesamtes Hoheitsgebiet und seine
Hoheitsgewässer, aber auch über die Luft, der Klarheit und des Wagemutes halber,
geradlinig anzupassen, was von seiner Majestät dem König Mohammed VI. als
Grundlage der Außenpolitik des Königreichs immerhin gewollt wurde“, stellte Bourita
die Bemerkung auf.
Zu den Überlegungen, die zur Ausarbeitung dieser beiden Gesetzentwürfe
geführt haben, gehört auch die Aktualisierung des nationalen Rechtsrahmens im
Hinblick auf die Seegebiete, um den Prozess der Feststellung der rechtlichen
Souveränität des Königreichs über alle seine Seegebiete zu Ende zu führen, erläuterte
er.
Dieser Ansatz befindet sich in der Lage, die unter die Souveränität und die
Hoheitsansprüche des Königreichs fallenden
Seegebiete genauer abzugrenzen, wobei es angegeben wird, dass seine Breite
anhand der Basislinien über 12 Meilen für das Küstenmeer und 24 Meilen für die
angrenzende Zone sowie 200 Meilen für die exklusive Wirtschaftszone und maximal
350 Meilen für den Festlandsockel berechnet wird.
Das Zustandekommen dieser beiden Texte sei auch dadurch motiviert,
nationale Gesetze mit bestimmten internationalen Verpflichtungen und Fristen in
Einklang zu bringen, unter Berufung auf die diesbezügliche Harmonisierung mit
dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (1982) und der Aufhebung
bestimmter Bestimmungen, die als null und nichtig erklärt wurden.
Diese Gesetze, die alle aktualisiert werden, sind die Grundlage für das
Dekret Nr. 311.75.2 vom Jahrgang 1973, mit dem die Schließungslinien der
Buchten an den marokkanischen Küsten festgelegt werden. Das Dekret sei im
Gegenzug einer vollständigen Überarbeitung unterzogen worden, um die
wissenschaftlichen und geografischen Aspekte sowie Angaben zur „Basislinie“ der
See-Zonen jenseits von Kap Juby in Tarfaya, einschließlich des atlantischen
Seeraumes die Küsten der südlichen Provinzen entlang, einzuführen, gab der Minister
an.
Herr Bourita sicherte zu, dass die Abgrenzung der nationalen See-Räume eine
interne Angelegenheit und ein Akt der Souveränität sei, der sich auf das
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen beziehe. "Die Aktualisierung
der nationalen Gesetze ist Bestandteil des konstruktiven und
verantwortungsvollen Zusammenwirkens unseres internen Rechtssystems mit dem
Völkerrecht", erklärte er, anmerkend, dass dies gleichzeitig ein
internationales Problem darstelle, das Gegenstand von Verhandlungen zwischen
den Mitgliedstaaten dem Königreich und den an die Küste angrenzenden Staaten sein
könnte, insbesondere mit dem benachbarten Spanien, das als strategischer
Partner gilt, der durch starke politische wirtschaftliche und historische Bindungen
mit dem Königreich Marokko verbunden ist.
Mit seinen nationalen Ansprüchen bewaffnet, leistet Marokko als verantwortungsbewusster
Staat wenig, um einseitig irgendwelche vollendeten Tatsachen im Bereich der
Abgrenzung seiner Seegrenzen durchzusetzen, sagte er.
Er stellte auch in den Mittelpunkt,
dass die Ausarbeitung dieser beiden Gesetzentwürfe im Rahmen dieser rechtlichen
technischen und geopolitischen Dimension ins Spiel kommt, die wahrscheinlich
einen Rechtsrahmen zustande bringen werden, der ein nationales rechtliches
Arsenal in Bezug auf das moderne vollständige und entschlossene System
gewährleistet und ein klarer maritimer Bereich, der ausnahmslos alle maritimen
Gebiete unter der Souveränität und den Hoheitsansprüchen des Königreichs und
aller nationalen Küsten sowohl im Mittelmeerraum als auch am Atlantik mit einschließt.
Marokko wird über seine Ansprüche wachen, seinen Verpflichtungen nachgehen,
offen für die nationalen Positionen der befreundeten Nachbarländer und für
deren legitimen Rechte bleiben, ebenso wie es bereit für einen konstruktiven
Dialog sein wird, der auf Grundlage des gegenseitigen Interesses globale und
faire Kompromissen mit sich bringen kann, sagte er abschließend.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com