Der
Generalsekretär der Vereinten Nationen nimmt die Front Polisario wegen Menschenrechtsverletzungen
unter Beschuss
New York-Der
Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, hat in seinem rezenten
Bericht an den Sicherheitsrat über die marokkanische Sahara die Führer der Front
Polisario wiederholt wegen schwerwiegender und systematischer
Menschenrechtsverletzungen in den Lagern Tinduf unter Beschuss genommen.
Herr Guterres
hat daher die zahlreichen Berichte aufgezählt, die der Hochkommissar für
Menschenrechte (OHCHR) über den massiven und großangelegten Rückgriff der Front
Polisario auf „Belästigung, Verhaftung und Misshandlung von Bloggern und Ärzten
sowie von Krankenschwestern in den Lagern Tinduf“ erstattet hat.
In dem Bericht
wird die Angabe aufgestellt, dass sich diese schwerwiegenden Verstöße in den
letzten Monaten gegen alle Personen vervielfacht haben, die "eine
Beteiligung an der Dokumentation von COVID-19-Fällen in den Lagern Tinduf aufweisen".
Diese neue Welle
der Unterdrückung durch die Front Polisario ist nur ein aktuelles Beispiel für
die massiven und anhaltenden Verstöße dieser separatistischen bewaffneten
Gruppe, um die Stimmen von Dissidenten, Bloggern, Journalisten, Aktivisten und
allen, die dem Despotismus der Führer der Front Polisario die Stirn gebieten, mundtot
zu machen.
Diese Verstöße
richteten sich diesmal gegen die Ärzteschaft und Menschenrechtsaktivisten, die
nur die Verfälschungen der Informationen der Front Polisario über die
COVID-19-Pandemie aufgedeckt und deren alarmierende Ausbreitung unter den sequestrierten
Bevölkerungsgruppen in den Lagern Tinduf angeprangert haben, denen jeglicher
Schutz und die Freiheit der Bewegung, der Vereinigung, des Ausdrucks und der Versammlung
entzogen wurden.
Der UNO-Chef
äußerte sich daher besorgt im Hinblick auf die beim OHCHR eingegangenen
Berichte über die "negativen Folgen der Grenzschließungen, der Unterbindung
der humanitären Hilfe und der Verringerung der wirtschaftlichen Aktivitäten in
den Lagern Tinduf und im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf
die Menschenrechtssituation in diesen Lagern, insbesondere im Hinblick auf „die
wirtschaftlichen und sozialen Rechte“.
Die
katastrophale Menschenrechtssituation in den Lagern Tinduf und die massiven
Verstöße, denen die vor Ort inhaftierten Bevölkerungsgruppen ausgeliefert sind,
sind das Ergebnis des Rücktritts des Gastlandes Algeriens von seiner
Hauptverantwortung, nämlich vom Schutz der Menschenrechte auf seinem
Hoheitsgebiet.
Die Situation in
diesen weltweit beispiellosen Lagern, wo das Gastland seine Verantwortung
zugunsten einer bewaffneten Separatistengruppe übertragen hat, wurde vor kurzem
vom Generalsekretär und den Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen
zur Kenntnis genommen.
Tatsächlich hob die
UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung in ihrer Stellungnahme vom Mai
2020 die Beschwerde des Gegners der Front Polisario El Fadel Breica gegen den
algerischen Staat nach seiner Entführung durch die Front Polisario in den
Lagern Tinduf hervor. Die Verantwortung Algeriens liegt, soweit diese Verstöße
auf algerischem Hoheitsgebiet und damit unter algerischer Hoheitsmacht zustande
kommen. Desgleichen bekräftigte der Menschenrechtsausschuss in dessen Feststellungen
vom März 2020 die uneingeschränkte und vollständige Verantwortung Algeriens für
die Entführung und das Verschwindenlassen des Dissidenten der Front Polisario, Khalil
Ahmed, dessen Fall im Bericht des Generalsekretärs von 2019 zur Sprache
gebracht wurde.
Überdies bekundete
der Menschenrechtsausschuss im Juli 2018 seine tiefe Besorgnis über die
Übertragung der Macht, insbesondere der Justizmacht, an die Front Polisario in
den Lagern Tinduf und hielt es für „besorgniserregend“, dass Algerien der
Ansicht ist, dass ein Teil seines Hoheitsgebiets nicht in seinem Ressort liegt und
sich auf die Front Polisario und auf die internationalen Organisationen verlässt, um diese Vorwürfe aufzuklären
und von den Verantwortlichen Rechenschaftspflicht einfordern zu können.“
Zu guter letzt
führte der Generalsekretär den Brief auf, den Marokkos UNO-Botschafter Omar
Hilale am 24. August 2020 an ihn ausrichtete, in dem Herr Hilale die
Aufmerksamkeit des UNO-Chefs auf Einzelheiten und Belege lenkte, und zwar auf massive
und systematische Menschenrechtsverletzungen in den Lagern Tinduf, welche durch
eine doppelte Dimension gekennzeichnet sind, nämlich sowohl individuell als
auch kollektiv.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com

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