mercredi 22 septembre 2021

 

Genf: Eine saharawische NGO stellte das Zwangsverschwinden in den Lagern Tinduf an den Pranger  



Genf–Die Präsidentin des saharawischen Vereins gegen die Straffreiheit in den Lagern Tinduf, Lemaadla Mohamed Salem El-Koury, hat am Dienstag in Genf das Zwangsverschwinden und die durch die bewehrten Milizen der Front Polisario in den Lagern Tinduf begangenen Verstöße an den Pranger gestellt, die  ungeschmälerte Haftung des algerischen Staates in diesen etlichen verübten Verbrechen auf dessen Hoheitsgebiet ins rechte Licht rückend.

Sich im Rahmen des interaktiven Dialogs mit der Arbeitsgruppe des forcierten und des unfreiwilligen Verschwindens (GTDFI) im Rahmen der 48. Sitzung des Menschenrechtsrates äußernd, hat Frau Lemaadla El Khoury, sie selbst Tochter eines der Opfer des forcierten Verschwindens in den Lagern Tinduf im Süden Algeriens, die Straffreiheit angeprangert, welche den Folterknechten und den  Anstiftern schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und Entführungsakte in den Lagern der Separatisten der Front Polisario             zugute kommt.

Sie hat angegeben, dass ihr Verein bis zu diesem Tage 134 Fälle von Personen unter Hunderten von Saharawis aufgezählt und identifiziert hat, welche als vermisst gemeldet werden, welche bis zu ihrem Tode durch die Dirigenten der Front Polisario im heimlichen Einverständnis mit den algerischen Geheimdiensten in den heimlichen Verwahrungszentren im Besonderen in den Gefängnissen Erraachid und  Dhaybiya in der Nähe der Lager Tinduf entführt und gefoltert wurden und werden.

„Ungeachtet unserer Bemühungen, das Los unserer Nahestehenden ans Licht zu bringen, inbegriffen vermittels des Rückgriffs auf internationale Mechanismen, verweigert sich der algerische Staat, welcher für die begangenen Verbrechen auf dessen Hoheitsgebiet entsprechend dem Völkerrecht und den Abkommen, welche er abgeschlossen hat, einsteht, immer dieses Dossier unter die Lupe zu nehmen, den Opferfamilien jeglichen Rückgriff auf die Gerechtigkeit entziehend“, hat sie beobachten lassen.

Dieses Gebaren der algerischen Behörden, fuhr sie fort, bietet somit den Folterknechten in den Lagern Tinduf einen absoluten Schutz gegen etliche Strafverfolgung an, zum gleichen Zeitpunkt sie dazu ermutigend, weiterhin bei den Praktiken der Entführung, des forcierten Verschwindens und der Repression des Rechts auf Meinungsfreiheit und auf Manifestation gegen die schwerwiegenden durch die algerische Armee und durch die Milizen der Separatisten der Population dieser Lager entgegen verübten Verstöße zu beharren.

Sie hat die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen dazu eingeladen, „die notwendige Aufmerksamkeit der Frage des Verschwindens unserer Nahestehenden in den Lagern Tinduf zu schenken“ und auf die algerische Regierung Druck auszuüben, zwecks dessen „das Los der verschwundenen  Personen zu entlauben und die Habschaften sowie deren Überbleibsel der verstorbenen Personen unter ihnen einzutreiben, zwecks dessen ihnen eine Bestattung in Würde anbieten zu dürfen“.              

Quellen:

http://www.corcas.com

http://www.sahara-online.net

http://www.sahara-culture.com

http://www.sahara-villes.com

http://www.sahara-developpement.com

http://www.sahara-social.com

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