Genf:
Eine saharawische NGO stellte das Zwangsverschwinden in den Lagern Tinduf an
den Pranger
Genf–Die
Präsidentin des saharawischen Vereins gegen die Straffreiheit in den Lagern
Tinduf, Lemaadla Mohamed Salem El-Koury, hat am Dienstag in Genf das Zwangsverschwinden
und die durch die bewehrten Milizen der Front Polisario in den Lagern Tinduf
begangenen Verstöße an den Pranger gestellt, die ungeschmälerte Haftung des algerischen Staates
in diesen etlichen verübten Verbrechen auf dessen Hoheitsgebiet ins rechte
Licht rückend.
Sich im Rahmen
des interaktiven Dialogs mit der Arbeitsgruppe des forcierten und des unfreiwilligen
Verschwindens (GTDFI) im Rahmen der 48. Sitzung des Menschenrechtsrates äußernd,
hat Frau Lemaadla El Khoury, sie selbst Tochter eines der Opfer des forcierten
Verschwindens in den Lagern Tinduf im Süden Algeriens, die Straffreiheit
angeprangert, welche den Folterknechten und den Anstiftern schwerwiegender Verstöße gegen die
Menschenrechte und Entführungsakte in den Lagern der Separatisten der Front
Polisario zugute kommt.
Sie hat
angegeben, dass ihr Verein bis zu diesem Tage 134 Fälle von Personen unter
Hunderten von Saharawis aufgezählt und identifiziert hat, welche als vermisst
gemeldet werden, welche bis zu ihrem Tode durch die Dirigenten der Front
Polisario im heimlichen Einverständnis mit den algerischen Geheimdiensten in
den heimlichen Verwahrungszentren im Besonderen in den Gefängnissen Erraachid und
Dhaybiya in der Nähe der Lager Tinduf entführt
und gefoltert wurden und werden.
„Ungeachtet
unserer Bemühungen, das Los unserer Nahestehenden ans Licht zu bringen,
inbegriffen vermittels des Rückgriffs auf internationale Mechanismen,
verweigert sich der algerische Staat, welcher für die begangenen Verbrechen auf
dessen Hoheitsgebiet entsprechend dem Völkerrecht und den Abkommen, welche er
abgeschlossen hat, einsteht, immer dieses Dossier unter die Lupe zu nehmen, den
Opferfamilien jeglichen Rückgriff auf die Gerechtigkeit entziehend“, hat sie
beobachten lassen.
Dieses Gebaren
der algerischen Behörden, fuhr sie fort, bietet somit den Folterknechten in den
Lagern Tinduf einen absoluten Schutz gegen etliche Strafverfolgung an, zum
gleichen Zeitpunkt sie dazu ermutigend, weiterhin bei den Praktiken der
Entführung, des forcierten Verschwindens und der Repression des Rechts auf
Meinungsfreiheit und auf Manifestation gegen die schwerwiegenden durch die
algerische Armee und durch die Milizen der Separatisten der Population dieser
Lager entgegen verübten Verstöße zu beharren.
Sie hat die Arbeitsgruppe
der Vereinten Nationen dazu eingeladen, „die notwendige Aufmerksamkeit der
Frage des Verschwindens unserer Nahestehenden in den Lagern Tinduf zu schenken“
und auf die algerische Regierung Druck auszuüben, zwecks dessen „das Los der verschwundenen
Personen zu entlauben und die Habschaften
sowie deren Überbleibsel der verstorbenen Personen unter ihnen einzutreiben, zwecks
dessen ihnen eine Bestattung in Würde anbieten zu dürfen“.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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