jeudi 30 septembre 2021

 

Marokko und die EU bleiben „vollkommen mobilisiert“, zwecks dessen ihre bilaterale Zusammenarbeit fortsetzen zu können (Gemeinsame Erklärung)  



Luxemburg–Marokko und die Europäische Union haben am Mittwoch, dem 29. September 2021 bekräftigt, dass sie vollkommen mobilisiert und vereint bleiben, zwecks dessen ihre bilaterale Zusammenarbeit fortzusetzen und ihre juristische Sicherheit in ihren Partnerschaftsabkommen zu verfechten.  

„Wir bleiben vollkommen mobilisiert, zwecks dessen die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko in einem Klima der Ruhe und des Engagements fortzusetzen, zwecks dessen die europäisch-marokkanische Partnerschaft des geteilten Aufschwungs zu konsolidieren, wofür die Weichen im Juni 2019 gestellt wurden“, liest man in einer gemeinsamen Erklärung des Hochvertreters der EU für auswärtige Angelegenheiten und für Sicherheit, des Vizepräsidenten des Europäischen Ausschusses Josep Borrell und des Ministers für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland ansässigen Marokkaner, Nasser Bourita,  welche am Abschluss der Erlassung des Entscheids des Gerichts der EU betreffs der Abkommen für Landwirtschaft und für Fischerei mit dem Königreich öffentlich gemacht wurde.

„Wir werden weiterhin, uns dafür einzusetzen, zwecks dessen die multiplen Dimensionen dieser strategischen Partnerschaft in demselben Geist der Mobilisierung, der Kohärenz und der Solidarität zu entwickeln. Diese Partnerschaft wie mit ihresgleichen beruht darüber hinaus auf einer soliden bilateralen Beziehung des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts zwischen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union, in dem zum gleichen Zeitpunkt zur Verstärkung dieser Beziehung und der Beziehung mit den Mitgliedsstaaten beigesteuert wird“, fuhr die gemeinsame Erklärung fort.

Die beiden Parteien haben bekräftigt, „von den zu diesem Tage erlassenen Beschlüssen durch das Gericht der Europäischen Union betreffs der Entscheide des Rates der Europäischen Union betreffs des Abschlusses der Abänderungen der Protokolle 1 und 4 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko Kenntnis genommen zu haben, welche Bezug auf die Agrarprodukte und auf andere Produkte einerseits und auf das Partnerschaftsabkommen im Bereich der dauerhaften Fischerei andererseits nehmen.   

Die gemeinsame Erklärung unterstreicht zu diesem Zweck, dass die beiden Partner „die erforderlichen Vorkehrungen treffen werden, zwecks dessen den juristischen Rahmen sicherzustellen, welcher Gewähr für das Fortbestehen und für die Stabilität der kommerziellen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko übernimmt“.           

Quellen:

http://www.corcas.com

http://www.sahara-online.net

http://www.sahara-culture.com

http://www.sahara-villes.com

http://www.sahara-developpement.com

http://www.sahara-social.com 

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