Marokko
und die EU bleiben „vollkommen mobilisiert“, zwecks dessen ihre bilaterale
Zusammenarbeit fortsetzen zu können (Gemeinsame Erklärung)
Luxemburg–Marokko
und die Europäische Union haben am Mittwoch, dem 29. September 2021 bekräftigt,
dass sie vollkommen mobilisiert und vereint bleiben, zwecks dessen ihre
bilaterale Zusammenarbeit fortzusetzen und ihre juristische Sicherheit in ihren
Partnerschaftsabkommen zu verfechten.
„Wir bleiben vollkommen
mobilisiert, zwecks dessen die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union
und dem Königreich Marokko in einem Klima der Ruhe und des Engagements
fortzusetzen, zwecks dessen die europäisch-marokkanische Partnerschaft des
geteilten Aufschwungs zu konsolidieren, wofür die Weichen im Juni 2019 gestellt
wurden“, liest man in einer gemeinsamen Erklärung des Hochvertreters der EU für
auswärtige Angelegenheiten und für Sicherheit, des Vizepräsidenten des
Europäischen Ausschusses Josep Borrell und des Ministers für auswärtige
Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland
ansässigen Marokkaner, Nasser Bourita, welche am Abschluss der Erlassung des
Entscheids des Gerichts der EU betreffs der Abkommen für Landwirtschaft und für
Fischerei mit dem Königreich öffentlich gemacht wurde.
„Wir werden
weiterhin, uns dafür einzusetzen, zwecks dessen die multiplen Dimensionen
dieser strategischen Partnerschaft in demselben Geist der Mobilisierung, der
Kohärenz und der Solidarität zu entwickeln. Diese Partnerschaft wie mit ihresgleichen
beruht darüber hinaus auf einer soliden bilateralen Beziehung des Vertrauens
und des gegenseitigen Respekts zwischen dem Königreich Marokko und der
Europäischen Union, in dem zum gleichen Zeitpunkt zur Verstärkung dieser
Beziehung und der Beziehung mit den Mitgliedsstaaten beigesteuert wird“, fuhr die
gemeinsame Erklärung fort.
Die beiden
Parteien haben bekräftigt, „von den zu diesem Tage erlassenen Beschlüssen durch
das Gericht der Europäischen Union betreffs der Entscheide des Rates der
Europäischen Union betreffs des Abschlusses der Abänderungen der Protokolle 1
und 4 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem
Königreich Marokko Kenntnis genommen zu haben, welche Bezug auf die
Agrarprodukte und auf andere Produkte einerseits und auf das Partnerschaftsabkommen
im Bereich der dauerhaften Fischerei andererseits nehmen.
Die gemeinsame Erklärung
unterstreicht zu diesem Zweck, dass die beiden Partner „die erforderlichen Vorkehrungen
treffen werden, zwecks dessen den juristischen Rahmen sicherzustellen, welcher Gewähr
für das Fortbestehen und für die Stabilität der kommerziellen Beziehungen
zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko übernimmt“.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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