HCR
erneut wegen der Vollverantwortung Algeriens im Fortbestehen des Leidenswegs
der Population von Tinduf angesprochen
Genf–Das
Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (HCR) wurde erneut am
Mittwoch wegen der Vollverantwortung Algeriens im Fortbestehen des Leidenswegs
der Population von Tinduf „und derer Beschlagnahme seit zirka einem halben
Jahrhundert aus politischen uneingestandenen Beweggründen angesprochen“.
Im Rahmen der
generellen Debatte der 72. Session des Exekutivausschusses des Programms des
HCR intervenierend, hat die marokkanische Delegation die Aufmerksamkeit auf „die
unannehmbare Situation der Population der Lager Tinduf in Algerien gelenkt, wo sich
die bemitleidenswerten und unmenschlichen Bedingungen jeden Tag verschlechtern,
in direkter Konsequenz mit ihrer Beschlagnahme seit zirka einem halben
Jahrhundert aus politischen uneingestandenen Beweggründen“.
„Das algerische
Regime, das die Hauptpartei im regionalen Konflikt um die Sahara ist, ist der Verantwortliche für die Aufrechterhaltung
der Leiden der Population der Lager Tinduf im Widerspruch mit dessen
Verpflichtungen dem internationalen humanitären Recht gegenüber“, ließ Abdellah
Boutadghart in seiner Eigenschaft als stellvertretender permanenter Vertreter
der Mission Marokkos bei Genf beobachten.
Die reellen
Tatbestände sind, dass diese Population, vermittels derer die algerischen
Dirigenten seit einem halben Jahrhundert die internationale humanitäre Beihilfe
einfordern, weniger als 2% der Einwohner ihrer Hauptstadt vertritt und
obendrein eine Beihilfe bezieht, welche, wie es dokumentiert wird, oft zum
einzigen Profit der Chefs der separatistischen Milizen hinterzogen wird, hat
der marokkanische Diplomat zugesichert.
Und fortzufahren:
„Das algerische Regime ist nicht dafür geeignet, Marokko betreffs der
marokkanischen Sahara als Zielscheibe zu haben, welches übrigens dafür nicht im
Geringsten irgendwie haftet, und dies beim Auftauchen der unausstehlichen
Situation, worin sich die Population der Lager Tinduf festfährt“.
Diese Situation
lässt sich auch „durch die schwerwiegenden Verstöße gegen die Menschenrechte illustrieren“, fuhr er fort, im
Besonderen die Devolution durch die algerischen Behörden der Kompetenzen an eine
bewehrte separatistische Gruppe, und die Militarisierung der Lager von Tinduf, an
den Pranger stellend.
Im Hinblick auf
die Anzahl dieser Population ist die einzige Gewissheit, welche etabliert ist, die
jenige ist, welche der formellen Zählung den vom HCR etablierten Kriterien und
Normen entsprechend entspringt und ausgehend von dessen langwierigen und
praktischen Erfahrung in diesem Bereich, unterstrich die marokkanische
Delegation.
Sie hat daran in
diesem Sinne erinnert, dass diese in den Lagern Tinduf beschlaggenommene
Population keineswegs Gegenstand einer irgendeinen Zählung geworden ist. In
2005 wurde diese Situation bereits vom Büro des Generalinspektors des HCR in
einem Ermittlungsbericht als „eine anormale und gesonderte Situation in der
Geschichte des HCR und der Vereinten Nationen eingestuft“, hat Herr Boutadghart
daran erinnert.
Auf dieser
generellen Debatte hat die marokkanische Delegation überdies das Engagement
Marokkos, welches ein Pionierakteur in der internationalen humanitären Aktion
unter der Führung seiner Majestät des Königs Mohammed VI. ist, bekräftigt,
seinen Beitrag zu den kollektiven Bemühungen der Solidarität und der
Zusammenarbeit zu Gunsten der Flüchtlinge, der vertriebenen Personen und der
empfindlichen Personen weiterhin zu leisten.
„Zwecks der
Linderung der Effekte auf die Gastländer und zwecks dessen zu einer gerechten
und ausgeglichenen Teilung der Lasten und der Verantwortungen zu gelangen,
stellt Marokko die Beihilfe und die humanitäre Unterstützung parat, zwecks
dessen sich den Krisen zu stellen und die Leiden der vertriebenen Personen
sowohl in ihrer regionalen Umgebung als auch bei weitem zu mildern“, betonte
die marokkanische Delegation.
Sie hat
desgleichen die Aktionen ins rechte Licht gerückt, welche seitens Marokkos zu
Gunsten unzähliger Staaten vermittels echter Luftbrücken der humanitären
Beihilfe und der Aufbietung von Feldkrankenhäusern aufgeboten werden, zwecks
dessen nicht nur die Konsequenzen des Covid-19, sondern auch die Katastrophen,
welche eingetreten sind, bewältigen zu dürfen.
Der Akzent wurde
auch auf die Maßnahmen gelegt, welche seitens Marokkos getroffen werden, zwecks
dessen den Flüchtlingen ein breitgefächertes Spektrum an Möglichkeiten
anzubieten, was den Schutz, die Beihilfe, die sozialwirtschaftliche
Unterstützung und die Integration innerhalb des Bildungssystems anbelangt.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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