UNO: der 4. Ausschuss beteuert aufs Neue seine Unterstützung
dem politischen UNO-Prozess gegenüber
zwecks der Beilegung des regionalen Konflikts um die marokkanische
Sahara
New York–Der vierte Ausschuss der Generalversammlung der UNO hat eine
Resolution am Dienstag verabschiedet, dessen Unterstützung dem Prozess auf
politischem Wege gegenüber unter den ausschließlichen Auspizien der Vereinten
Nationen zwecks der Beilegung des regionalen Konflikts um die marokkanische
Sahara aufs Neue beteuernd.
Die Resolution fordert alle Parteien dazu auf, zur Gänze mit dem
Generalsekretär der UNO und dessen Sonderbeauftragten kooperieren zu haben,
zwecks dessen zu einer politischen Lösung für diesen regionalen Konflikt
ausgehend von den vom Sicherheitsrat seit 2007 eigengemachten Resolutionen
gelangen zu dürfen. Sie befürwortet somit den politischen Prozess, welcher auf
den 18 Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2007 baut, zwecks dessen zu einer
„politischen gerechten dauerhaften gegenseitig annehmbaren Lösung“ für die
Frage der marokkanischen Sahara „gelangen zu dürfen“.
Der Text stimmt ein Loblied auf die in diesem Sinne aufgebotenen Bemühungen an und lädt alle Parteien dazu ein,
zur Gänze mit dem Generalsekretär der UNO und mit einander kooperieren zu haben, zwecks dessen zu einer „politischen
Lösung, welche gegenseitig annehmbar ist, gelangen zu dürfen“.
Diese Resolution, das Beispiel der vorgängigen Resolutionen und der Jenigen
folgend, welche vom Sicherheitsrat seit zwei Jahrzehnten angenommen wurden,
beschwört nicht einen Augenblick das Referendum herauf, mausetot und vergraben
sowohl vom Generalsekretär der UNO als auch von der Generalversammlung und vom
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Die Generalversammlung der UNO kann sich auch in dieser Resolution dazu gratulieren,
dass die Parteien das Engagement einzulösen haben, weiterhin den Beweis eines
politischen Willens zu erbringen und in einer dialogfördernden Atmosphäre
ausgehend von den geleisteten Anstrengungen und den neuen seit 2006 zustande
gekommenen Sachverhalten zu werkeln, somit die Anwendung der Resolutionen des
Sicherheitsrates seit 2007 sicherstellend.
Auf diese Weise sei es daran erinnert, dass der einzige aufgetretene Tatbestand
im politischen Prozess seit 2006 in der Unterbreitung seitens Marokkos am 11. April 2007 der Autonomieinitiative.
In dieser Hinsicht bringt die Resolution die Unterstützung der Generalversammlung
den Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2007 gegenüber zum Ausdruck, welche
die Vorrangstellung der Autonomieinitiative ins rechte Licht rückt, welche seitens
Marokkos unterbreitetet wurde und vom exekutiven Gremium sowie von der gesamten
internationalen Gemeinschaft als einer seriösen und glaubwürdigen Initiative
zwecks der definitiven Beilegung dieses regionalen Konflikts im Rahmen der
Souveränität und der territorialen Integrität des Königreichs lobgepriesen wurde.
Der Text macht sich bei derselben Gelegenheit stark für die Empfehlungen
der Resolutionen 2440, und 2468, 2494 und 2548, welche in der Resolution 2602
eingebettet sind, welche am 29. Oktober 2021 verabschiedet wurde, die Parameter
der Lösung des regionalen Konflikts um die marokkanische Sahara bemessend,
nämlich eine politische realistische pragmatische dauerhafte Lösung auf dem
Kompromiss beruhend.
Die Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548 und 2602 haben, sei daran erinnert,
den Prozess der runden Tische konsekriert und ein für alle mal seine vier
Beteiligten definiert, nämlich Marokko, Algerien, Mauretanien und die Front
Polisario.
In der Tat führen die Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548 und 2602 Algerien
gleichermaßen wie Marokko fünfmal
hintereinander an, somit die Rolle Algeriens als Hauptpartei an diesem
regionalen Konflikt aufs Neue beteuernd.
Diese Resolutionen des Sicherheitsrates ergreifen darüber hinaus Partei für
die Maßnahmen und für die Initiativen, welche Marokko zwecks der Förderung und
des Schutzes der Menschenrechte in dessen südlichen Provinzen ergriffen hat,
sowie für die Rolle, welche die Ausschüsse des Nationalrates der Menschenrechte
in Laâyoune und Dakhla sowie die Interaktion Marokkos mit den Mechanismen des
Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen wahrnehmen.
Sie fordern auch ein, der Aufforderung der exekutiven Instanz der UNO nachkommen
zu sollen, was die Verzeichnung und die Zählung der Population der Lager Tinduf
angeht, das Aufgebot notwendiger Bemühungen zu diesem Zweck beanspruchend.
Es schickt sich, zu unterstreichen, dass sich diese Resolution der
Generalversammlung mitnichten auf einen sogenannten fingierten Krieg beruft,
den Algerien und seine Marionette die Front Polisario vorgeben, in der
marokkanischen Sahara zu obwalten. Auf diese Art und nach dem der
Sicherheitsrat und die Generalversammlung an seiner Seite den Lug und Trug
sowie die Machenschaften Algeriens und der Front Polisario betreffs der
Situation in der marokkanischen Sahara entblößt haben, welche sich durch die
Ruhe, die Stabilität und die Entwicklung rundum abhebt.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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