Die Übertragung Algeriens seiner Kompetenzen an eine
separatistische bewehrte Gruppe, Situation „ohne Präzedenzfall“ im Hinblick auf
das Völkerrecht (Botschafter)
Genf–Die Übertragung vonseiten Algeriens seiner nationalen Kompetenzen an eine
separatistische bewehrte Gruppe konstituiert eine Situation „ohne
Präzedenzfall“ im Hinblick auf das Völkerrecht, unterstrich am Mittwoch der
Botschafter und permanente Vertreter Marokkos in Genf, Omar Zniber.
In der Erklärung des Königreichs an die 73. Tagung des Exekutivausschusses
des Programms des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge
(HCR) hat der Diplomat die „kritische“ Situation bedauert, worin die Population
der Lager Tinduf ausharrt, in Erinnerung rufend, dass die geographische
Ortbestimmung der Lager auf dem algerischen Hoheitsgebiet, welche mit deren
Verwaltung de facto von einer separatistischen bewehrten Gruppe gepaart ist, „eine
Situation ohne Präzedenzfall im Hinblick auf das Völkerrecht konstituiert“.
„Wir bereuen die Übertragung der nationalen Kompetenzen an eine separatistische
bewehrte Gruppe. Es dürfte in der Tat keine Übertragung der Souveränität und
zwangsweise der Verantwortung vonseiten eines Staates an einen nichtstaatlichen
militärischen Akteur obendrein auf dessen Hoheitsgebiet, wie es der Falle der
Lager Tinduf ist, geben, welche de facto von Milizen verwaltet werden, denen
Algerien seine Autorität übertragen hat, in Verletzung in flagranti des Völkerrechts“, betonte Herr
Zniber.
Er hat die Erinnerung daran wachgerufen, dass der Ausschuss betraut mit den
Menschenrechten der UNO in dessen Schlussbeobachtungen über den vierten
periodischen Bericht Algeriens Zeugnis davon abgelegt hat, welche im Juli 2018
verabschiedet wurden.
Der marokkanische Diplomat hat die internationale Gemeinschaft, die
Schenker und die Organisationen mit inbegriffen dazu aufgerufen, Algerien
dessen Verantwortung zu überführen, den HCR in die Lage zu versetzen, die
Zählung der sequestrierten Population vorzunehmen, wie in den Resolutionen des
Sicherheitsrates eingefordert wird, davon in der Resolution 2602 (2021), aufs
Neue dazu auffordernd, dass die Zählung der Flüchtlinge in den Lagern der
Flüchtlinge in Tinduf ins Auge gefasst werden sollte.
Herr Zniber hat auch den Bericht des Büros der Generalinspektion des HCR in
Erinnerung gerufen, welcher diese Situation betreffend klar herausstellt, dass „die
Abwesenheit der Zählung einer Population der Flüchtlinge während eines so sich
lang hinziehenden Zeitraumes eine anormale einmalige Situation innerhalb der Annalen
des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge konstituiert“.
„Die Abwesenheit einer Zählung macht
unmöglich die Evaluierung der Bedürfnisse der Sequestrierten nach der humanitären
Hilfe, welche Gegenstand der Hinterziehung vonseiten der Separatisten und ihrer
Mentoren gewesen war und ist, wie dies von den internationalen Instanzen urkundlich
belegt wird“, hat er darauf aufmerksam gemacht.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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