Die UNO-Generalversammlung bekräftigt die Ausschließlichkeit
des UNO-Prozesses auf politischem Wege
zwecks der Beilegung des Regionalkonflikts rund um die marokkanische Sahara
Vereinte Nationen (New York)–Die Generalversammlung der Vereinten Nationen
hat jüngst eine Resolution verabschiedet, worin sie ihre Unterstützung dem unter
der exklusiven Ägide des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durchgeführten Prozess
auf politischem Wege zwecks der Beilegung des Regionalkonflikts rund um die marokkanische Sahara und der
definitiven Beerdigung des Referendums gegenüber bekundet.
Somit machte die Generalversammlung die Bestätigung von der vom 4.
Ausschuss im vergangenen Oktober 2023 verabschiedeten Resolution.
Die Resolution fordert etliche Parteien dazu auf, uneingeschränkt mit dem
UNO-Generalsekretär und mit dessen persönlichen Gesandten zusammenarbeiten zu
haben, zwecks dessen eine Lösung auf politischem Wege für diesen Regionalkonflikt
ausgehend von den bezogen auf 2007 vom Sicherheitsrat verabschiedeten
Resolutionen erzielen zu dürfen. Sie greift somit dem Prozess auf politischem
Wege ausgehend von den 19 einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats bezogen
auf 2007 mit dem Ziel, eine „gerechte, dauerhafte und für beide Seiten annehmbare
Lösung auf politischem Wege der marokkanischen Sahara-Frage erzielen zu dürfen“.
Das Dokument begrüßt die diesbezüglichen Anstrengungen und fordert etliche Parteien
dazu auf, uneingeschränkt mit dem Generalsekretär und untereinander zusammenarbeiten
zu haben, zwecks dessen eine „für beide Seiten annehmbare Lösung auf
politischem Wege“ erzielen zu dürfen.
In dieser Resolution wird, ebenso wie in den vorherigen und in den vom
Sicherheitsrat in den letzten zwei Jahrzehnten verabschiedeten einschlägigen Resolutionen, zu keinem
Zeitpunkt das Referendum zur Erwähnung gebracht, das sowohl vom UNO-Generalsekretär
als auch von der Generalversammlung als tot betrachtet wurde und vom Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen beerdigt geworden ist.
Die UNO-Generalversammlung würdigte in dieser Resolution überdies, dass
sich die Parteien dazu verpflichtet haben, weiterhin den politischen Willen zur
Schau tragen und in einer Atmosphäre arbeiten zu haben, die dem Dialog
förderlich ist, auf den unternommenen Anstrengungen und auf den Entwicklungen beruhend,
die bezogen auf 2006 zustande gekommen sind, somit die Sicherheit in den Beschlüssen
des Sicherheitsrates bezogen auf 2007 verankert lassend.
Daher ist anzumerken, dass die einzig neue Entwicklung, die seit 2006 im Prozess
auf politischem Wege stattgefunden hat, die Unterbreitung der Autonomieinitiative
vonseiten des Königreichs Marokko am 11. April 2007 gewesen sei.
In diesem Zusammenhang greift die Generalversammlung den Resolutionen des Sicherheitsrats bezogen auf 2007
unter die Arme, die die Vorrangstellung der vonseiten des Königreichs Marokko unterbreiteten
Autonomieinitiative bekräftigten und vonseiten des Exekutivorgans und vonseiten
der gesamten internationalen Gemeinschaft als ernsthafte und glaubwürdige
Initiative zur definitiven Beilegung des Regionalkonflikts begrüßt worden ist, welcher in den Rahmen der Souveränität und der
territorialen Integrität des Königreichs Marokko fällt.
Der Text unterstützt darüber hinaus die Empfehlungen der einschlägigen Resolutionen
2440, 2468, 2494, 2548, 2602 und 2654, die alle in der am 30. Oktober 2023 verabschiedeten
Resolution 2703 eingebettet sind und welche die Parameter der Lösung des Regionalkonflikts
rund um die marokkanische Sahara bestimmten,
im vorliegenden Falle eine politische, realistische, pragmatische und nachhaltige
Lösung, welche kompromissberuhend ist.
Die Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548, 2602, 2654 und 2703 widmeten sich,
wie wir die Erinnerung daran wachrufen, dem Prozess der Gespräche am runden Tische
zu und bestimmten ein für alle Mal dessen vier Beteiligten, nämlich das
Königreich Marokko, den Staat Algerien, den Staat Mauretanien und die Front
Polisario. In der Tat wird der Staat Algerien in den Resolutionen 2440, 2468,
2494, 2548, 2602, 2654 und 2703 ebenso wie das Königreich Marokko fünfmal zur
Erwähnung gebracht und somit wird die Bestätigung von der Rolle des Staates Algerien
als Hauptpartei in diesem Regionalstreit gemacht.
In diesen Resolutionen des Sicherheitsrats werden auch die Maßnahmen und die
Initiativen des Königreichs Marokko zur Förderung und zum Schutze der
Menschenrechte in dessen südlichen Provinzen sowie die Rolle der Kommissionen
des Nationalen Menschenrechtsrates in Laâyoune und in Dakhla sowie Marokkos Interaktion
mit den Mechanismen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen gewürdigt.
Sie bekräftigten außerdem die Einforderung des UNO-Exekutivorgans nach
einer Registrierung und nach einer Zählung der Population in den Lagern Tinduf sowie
nach der Stellungsbringung der Anstrengungen zu diesem Zweck.
Die Resolution der Generalversammlung nahm Bezug keineswegs auf einen
sogenannten imaginären Krieg, den der Staat Algerien und sein Hampelmann die Front
Polisario in der marokkanischen Sahara unterstellten und unterstellen. Somit entblößt
zum Schluss die Generalversammlung nach dem Sicherheitsrat ihrerseits den Lug
und Trug sowie die Erfindungen des Staates Algerien und der Front Polisario in
Hinsicht auf die Lage in der marokkanischen Sahara, die unter anderem von der Ruhe,
von der Stabilität und von der Entwicklung ausgeprägt ist.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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