UNO: Herr HILALE entkräftete in dessen Briefing an den UNO-Sicherheitsrat
Algeriens Unterstellungen bezüglich der marokkanischen Sahara-Frage
Vereinte Nationen (New York)–Der ständige Vertreter des Königreichs Marokko
bei den Vereinten Nationen, der Botschafter, Herr Omar HILALE, antwortete am
Montag, dem 28. April 2025 dem Präsidenten und den Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrats
mit dessen Briefing, worin er die lügnerischen und die irreführenden Unterstellungen
des algerischen Botschafters bezüglich der marokkanischen Sahara-Frage während einer Tagung des UNO-Sicherheitsrats entkräftete.
Er unterstrich, dass der algerische Vertreter wie üblich seine
Lieblingsbeschäftigung, die Verdrehung von Tatsachen und die Verfälschung von
Beweisen bezüglich der in den Lagern Tinduf ausharrenden Population, betrieben
habe.
In diesem Briefing bekundete Herr HILALE unverzüglich das tiefe Bedauern
des Königreichs Marokko über die voreingenommene Aussage des algerischen
Botschafters und des ständigen Vertreters, Herrn Amar BENDJAMA, während der Tagung
des UNO-Sicherheitsrats am Montag zum Thema „Die Herausforderungen der
Zwangsvertreibung weltweit“.
In dessen Ausführungen nahm der algerische Botschafter die Anwesenheit des
Hohen Flüchtlingskommissars, Herrn Filippo GRANDI, wahr, zwecks dessen dessen
Lug und Trug in Umlauf zu bringen, Tatsachen zu entstellen und die Fakten über
die in den Lagern Tinduf im algerischen Südwesten ausharrende Population zu
verfälschen.
In diesem Zusammenhang lieferte der Botschafter HILALE Elemente mit, zwecks
dessen die irreführenden Aussagen des algerischen Vertreters widerlegen zu
dürfen, der in diesem Briefing als Einziger auf die marokkanische Sahara-Frage
einging.
Der marokkanische Diplomat bekräftigte, dass es sich bei der Population der
Lager Tinduf keineswegs um „Zwangsvertriebene“ handele, wie der algerische
Vertreter behauptete, sondern um Menschen, die seit einem halben Jahrhundert
ihrem Willen entgegen festgehalten werden. Er verwies darauf, dass der Staat Algerien
ihnen ihre grundlegendsten Rechte vorenthalte, darunter die Wahl, in ihr
Heimatland das Königreich Marokko die Rückkehr antreten, sich in einem
Drittland niederlassen bzw. sich sogar in dem Aufnahmeland Algerien integrieren
zu dürfen, wie es die dauerhaften Lösungen des Hohen Flüchtlingskommissars
befürworten.
Er verwies darauf, dass der Staat Algerien zudem gegen die Rechte verstößt,
die ihm durch die Rechtsinstrumente des humanitären Völkerrechts, durch die
Genfer Konvention und durch deren Zusatzprotokolle zustehen, im vorliegenden
Falle das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf die Bewegungsfreiheit und auf
die Demonstrationsfreiheit.
Er fuhr fort, dass diese Populationsgruppen in Lagern ausharren, deren
Zuständigkeit, Kontrolle und Verwaltung der Staat Algerien der bewehrten
Separatistengruppe dem Front Polisario anvertraut habe. Dies verstößt gegen das
Völkerrecht und stehe den Verpflichtungen des Staates Algerien als Aufnahmeland
nicht gleich, wie der Menschenrechtsausschuss in dessen Bericht CCPR/C/DZA/CO/4
vom 17. August 2018, Absatz 9, an den Pranger stellte.
Als Reaktion auf die Anspielung des algerischen Botschafters auf eine
sogenannte „Besetzung“ der Sahara durch das Königreich Marokko rief Herr HILALE
zum großen Missfallen des algerischen Vertreters die Erinnerung daran wach,
dass die Besetzung der Sahara mit der Rückgabe dieser Provinzen an das
Mutterland Marokko gemäß den Madrider Abkommen vom November 1975 endete, die
die Generalversammlung in ihrer Resolution Nr. 34/58 B vom Dezember 1975 zur
Kenntnis genommen habe.
„Der algerische Vertreter tut so, als würde er ignorieren, dass der UNO-Sicherheitsrat
die Frage der marokkanischen Sahara gemäß dem Kapitel VI der Charta der
Vereinten Nationen überprüfe, zwecks dessen „die friedliche Beilegung dieses Regionalkonflikts
gewährleisten zu dürfen, der vonseiten seines Landes von Grund auf neu zustande
gebracht worden war und durch ein halbes Jahrhundert hindurch aufrechterhalten worden
war, mit unabsehbaren Folgen für den Frieden, für die Sicherheit und für die
Stabilität des Maghreb und des afrikanischen Kontinents“, betonte der
marokkanische Diplomat.
Herr HILALE verwies ferner darauf, dass der Staat Algerien nicht mit den
Organisationen der Vereinten Nationen bzw. mit humanitären Partnern
zusammenarbeitet, um den Populationen der Lager Tinduf Zugang zu den grundlegenden
Dienstleistungen garantieren zu dürfen.
Er fügte hinzu, dass der Staat Algerien sich seit über 50 Jahren verweigere,
dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge eine Volkszählung und eine Registrierung
der in den Lagern Tinduf ausharrenden Population zu gestatten, klaren Anweisungen
des UNO-Sicherheitsrates in dessen sukzessiven einschlägigen Resolutionen bezogen
auf 2011 zum Trotz.
„Das Fehlen einer Volkszählung fördert die Zweckentfremdung der humanitären
Hilfe, was Organisationen und NGOs dazu zwingt, ihre Hilfe reduzieren zu haben“,
fuhr er fort.
In diesem Antwortschrieb an den UNO-Sicherheitsrat stellte der Botschafter
und der ständige Vertreter des Königreichs Marokko bei den Vereinten Nationen überdies
fest, dass die Veruntreuung der humanitären Hilfe durch die Front Polisario und
durch die algerischen Beamten nachgewiesen und in den Berichten des
Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (des OLAF), des Büros des
Generalinspektors des UNHCR, des Welternährungsprogramms sowie mehrerer NGOs
und internationaler Organisationen vermerkt worden sei.
Als Reaktion auf einen angeblichen Aufruf des Staates Algerien zu einer
„dauerhaften Lösung“ der marokkanischen Sahara-Frage verunglimpfte Herr HILALE diese
Aktion als ein bloßes Täuschungsmanöver, erklärend, eine dauerhafte Lösung mache
die Einhaltung der einschlägigen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates von
Nöten, die die Wiederaufnahme des Prozesses auf politischem Wege und der Gespräche
am runden Tische einfordern. Der Staat Algerien verweigere sich seit der
Ernennung des persönlichen Gesandten des Generalsekretärs für die marokkanische
Sahara, Herrn Staffan de Mistura, im Oktober 2021, dies unternehmen zu haben.
Diese Verhaltensweise verurteile diesen Prozess somit zur Unbeweglichkeit
und zum Stillstand mit den damit einhergehenden humanitären Folgen für die in den Lagern Tinduf
gefangen gehaltene Population, beklagte der Botschafter.
Er bekräftigte außerdem, dass die dauerhafte Lösung in der Umsetzung der marokkanischen
Autonomieinitiative liege, die der UNO-Sicherheitsrat seit 18 Jahren als ernsthaft
und glaubwürdig bezeichne. Er betonte, dass diese Autonomieinitiative vonseiten
der internationalen Gemeinschaft allgemein als die einzige Basis für die Beilegung
dieses Regionalkonflikts betrachtet werde, wobei die nationale Souveränität und
die territoriale Integrität des Königreichs Marokko geachtet werden müssten.
Er fügte hinzu: „Die Blindheit des Staates Algerien steht dem im Wege, einzugestehen,
dass dieser Autonomieinitiative vonseiten von mehr als 100 Mitgliedstaaten der Vereinten
Nationen unter die Arme gegriffen wird, darunter vonseiten von zwei ständigen
Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrates, vonseiten der ehemaligen Besatzungsmacht
der marokkanischen Sahara und vonseiten von 23 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union.“
In diesem Zusammenhang rief er die Erinnerung an die jüngste Resolution Nr.
2756 (2024) des UNO-Sicherheitsrats wach, die die internationale Dynamik zu Gunsten
von der marokkanischen Autonomieinitiative begrüßte und dazu aufforderte, ihr gänzliches
Potenzial für das Ausschauhalten nach
einer definitiven Lösung auf politischem Wege dieses Regionalkonflikts wahrnehmen
zu haben. Dies bezeige, dass die Autonomieinitiative mit dem Recht auf die Selbstbestimmung
in Übereinstimmung stehe.
In Bezug auf die Erwähnung eines Referendums durch den algerischen
Botschafter verurteilte Herr HILALE „die fixe Zwangsidee“ des Staates Algerien, darauf verweisend,
dass der ständige Vertreter des Staates Algerien sich durchaus dessen bewusst
sei, dass der UNO-Sicherheitsrat und die Generalversammlung das Referendum 2002
bzw. 2003 definitiv auf Eis gelegt hätten.
Zum Abschluss seines Antwortschriebs betonte Herr HILALE: „Der algerische
Botschafter vergisst zudem, dass die Resolutionen, denen sein Land während seiner vorherigen Amtszeit innerhalb
des UNO-Sicherheitsrates unter die Arme greife, sowie die Resolutionen, die er
jährlich dem Vierten Ausschuss der Generalversammlung unterbreitete, keinen Bezug mehr auf das Referendum in sich enthalten.“
Der Schrieb des Botschafters HILALE an den Präsidenten und an die
Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates wird als offizielles Dokument des UNO-Gremiums
veröffentlicht werden.
Es sei darauf zum Schluss verwiesen, dass die irreführenden und die
verlogenen Unterstellungen des algerischen Diplomaten in der Antwort des Hohen
Flüchtlingskommissars an die Mitglieder während dieses Briefings zur Gänze
ignoriert worden waren.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com
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