Der CORCAS beteiligt sich an der 57. Tagung des UNO-Menschenrechtsrats
in Genf unter marokkanischer Präsidentschaft
Genf–Der Königliche Konsultativrat für Sahara-Angelegenheiten (der CORCAS) beteiligt
sich als Bestandteil der offiziellen Delegation des Königreichs Marokko an den Arbeiten
der 57. ordentlichen Tagung des
Menschenrechtsrats (des HRC), die vom 09. September 2024 bis zum 11. Oktober 2024
im Palais des Nations in Genf zustande kommt.
Bei dieser Tagung wird der CORCAS vonseiten der Ratsmitglieder, nämlich
vonseiten des Herrn Moulay Ahmed MGHIZLATE und vonseiten der Frau Saadani MAOULAININE
vertreten.
Die Tagung startet heute unter dem Vorsitze des Botschafters, des ständigen
Vertreters des Königreichs Marokko beim Büro der Vereinten Nationen in Genf und
des derzeitigen Präsidenten des Menschenrechtsrats (des HRC) für den Jahrgang 2024,
Herrn Omar ZNIBER.
Während dieser fünfwöchigen Tagung wird der Menschenrechtsrat mehr als 80
Berichte untersuchen, die vom Sekretariat der Vereinten Nationen und vom Büro
des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, von
Menschenrechtsexperten und von anderen Untersuchungsgremien zu zahlreichen
Themen unterbreitet worden sind und wofür
die Menschenrechtslage in fast fünfzig Staaten von Interesse sind. Insgesamt wird der Menschenrechtsrat
zwanzig interaktive Debatten mit Mandatsträgern für die Sonderverfahren führen.
Am ersten Tag der Tagung wird der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für
Menschenrechte, Herr Volker TÜRK, die Aktualisierung seines Jahresberichts zur
Lage der Menschenrechte in der Welt einreichen. Die allgemeine Debatte über
Herrn Türks Bericht wird an den darauffolgenden zwei Tagen stattfinden.
Was die Situation in den Staaten betrifft, wird der Menschenrechtsrat am 9.
September 2024 einen Bericht des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte
über den Staat Sri Lanka überprüfen.
Im Anschluss daran wird er sich mit der Menschenrechtslage in Afghanistan,
Nicaragua, Myanmar, Sudan, Venezuela, Burundi, Syrien, Weißrussland, in der Ukraine,
Russland, Kambodscha, Somalia und in der Zentralafrikanischen Republik
befassen.
Die allgemeine Debatte über die Menschenrechtssituationen, die die
Aufmerksamkeit des Menschenrechtsrats auf sich lenken, findet am 23. September 2024
und am 24. September 2024 statt.
Während der 57. Tagung wird der Menschenrechtsrat außerdem auf seinen
Wunsch hin unter der Überschrift „Förderung und Schutze der Menschenrechte“
Berichte der Experten der Sonderverfahren (der Sonderberichterstatter, der unabhängigen
Experten und der Arbeitsgruppen) vorlegen, denen er Mandate zu folgenden Themen
anvertraut hat: Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung (am 11. September
2024); Moderne Formen der Sklaverei, Einsatz von Söldnern und die Rechte
älterer Menschen (am 12. September 2024); Das Recht auf sauberes Trinkwasser
und auf sanitäre Einrichtungen, die demokratische internationale Ordnung und das
erzwungene Verschwindenlassen (am 16. September 2024); Gefährliche Stoffe und
Abfälle und willkürliche Inhaftierung (am 17. September 2024); und die Rechte
der Bauern (am 18. September 2024).
Dem Menschenrechtsrat wird außerdem eine Studie des Generalsekretärs im
Hinblick auf die Auswirkungen der mit den negativen Auswirkungen des
Klimawandels verbundenen Verluste und Schäden auf die uneingeschränkte
Wahrnehmung der Menschenrechte vorgelegt (am 13. September 2024).
Zum Recht auf Entwicklung wird der Menschenrechtsrat am 17. September 2024 und
am 18. September 2024 Berichte des Expertenmechanismus, des
Sonderberichterstatters und der Arbeitsgruppe zum Recht auf Entwicklung überprüfen.
Am 18. September 2024 wird der Menschenrechtsrat überdies die alle zwei Jahre
stattfindende Debatte zum Recht auf Entwicklung abhalten, bei der Argumente zu
Gunsten von einem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die
internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen vorgetragen werden.
Am 11. September 2024 wird ein Rundtisch der Förderung und dem Schutze
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte im Rahmen der Bekämpfung von
Ungleichheiten gewidmet sein. Der Menschenrechtsrat wird am 13. September 2024 einen
Dialog mit dem Sonderberichterstatter über einseitige Zwangsmaßnahmen führen.
Zum Schluss werden der Präsident des Wirtschafts-und-Sozialrats und der
Vorsitzende der Kommission für Friedenskonsolidierung dazu eingeladen, den Menschenrechtsrat
am 18. September 2024 über die Beratschlagungen des hochrangigen politischen
Forums zu Gunsten von einer nachhaltigen Entwicklung und über die Arbeiten der
Kommission auf dem Laufenden halten zu dürfen. Die allgemeine Debatte über die
Förderung und über den Schutz der Menschenrechte findet im Anschluss an die Überprüfung
dieser Berichte am 18. September 2024 und am 19. September 2024 statt.
Eine allgemeine Debatte über die Menschenrechtslage in Palästina und in den
anderen besetzten arabischen Gebieten findet am 1. Oktober 2024 statt.
Zum Rassismus, zur Rassendiskriminierung, zur Fremdenfeindlichkeit und zu
der damit in Verbindung stehenden Intoleranz wird sich der Menschenrechtsrat am
2. Oktober 2024 mit der Expertenarbeitsgruppe und mit dem ständigen Forum für
Menschen afrikanischer Abstammung sowie mit dem Internationalen unabhängigen
Expertenmechanismus zur Förderung der Rassengerechtigkeit und der Gleichheit in
der Strafverfolgung befassen.
Im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (der UPR) wird der Menschenrechtsrat
vom 26. September 2024 bis zum 1. Oktober 2024 die Berichte unter die Lupe
nehmen, die den Arbeiten seiner Arbeitsgruppe der UPR zu 14 Staaten entspringen:
Neuseeland, Afghanistan, Chile, Zypern, Vietnam, Jemen, Vanuatu,
Nordmazedonien, zu den Komoren, Slowakei, Eritrea, Uruguay, zur Dominikanischen
Republik und Kambodscha.
Während dieser Tagung wird der Menschenrechtsrat außerdem eine
Podiumsdiskussion über den Zugang aller Kinder, im vorliegenden Falle über den
Zugang der am stärksten gefährdeten Kinder, zu inklusiver und zu gleichberechtigter
hochwertiger Bildung zu Gunsten vom Frieden und zu Gunsten von der Toleranz
abhalten (am 18. September 2024); Eine Podiumsdiskussion über die Einhaltung
der Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf die Rolle der Familie beim Schutze
der Menschenrechte ihrer Mitglieder (am 25. September 2024); Und seine
jährliche Debatte über die durchgängige Berücksichtigung der Genderfragen in
all seinen Arbeiten (am 30. September 2024).
Während der letzten drei Tage seiner Tagung, vom 09. Oktober 2024 bis zum
11. Oktober 2024, wird der Menschenrechtsrat Maßnahmen zu den ihm vorgelegten
Beschluss-und-Entschließungsentwürfen zu den während der Tagung erörterten
Themen ergreifen. Darüber hinaus wird der Präsident dem Menschenrechtsrat die
Ernennung von zwei neuen Mandatsträgern für die Sonderverfahren vorschlagen.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
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